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Stand: 16.06.2004
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Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

Am Montag, 21. Juni 2004, führt der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3 S 001, von 11 Uhr bis 14 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes" - Bundestags-Drucksache 15/3168 - durch.

Der Gesetzentwurf dient der Anpassung einschlägiger Rechtsvorschriften des Bundes wie des Wasserhaushaltsgesetzes, des Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes sowie des Bundeswasserstraßengesetzes an die Erfordernisse einer wirksamen Hochwasservorsorge. Er enthält u. a. Vorschriften zur Vermeidung von Gebäudeschäden, zur Unterbindung der Bautätigkeit und zur Einschränkung der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Überschwemmungsgebieten, Vorgaben für überschwemmungsgefährdete Gebiete sowie Bestimmungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen von Maßnahmen der Unterhaltung, des Aus- oder des Neubaus von Bundeswasserstraßen auf den Hochwasserschutz.

Nähere Informationen zur Anhörung können der Tagesordnung entnommen werden, die - wie auch ein Verzeichnis der eingeladenen Sachverständigen, Institutionen, Verbände und Organisationen sowie der Fragenkatalog - im Internetangebot des Umweltausschusses zugänglich ist.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040616
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