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Stand: 16.11.2004
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Öffentliche Anhörung "Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung?"

Eine öffentliche Anhörung zu der Verordnung der Bundesregierung "Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung", Drucksache 15/4107, veranstaltet der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am:


23.11.2004
8:00 Uhr bis 9:30 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.700

Ziel der Änderungsverordnung ist eine Begrenzung und Vereinfachung der Pfandregelung sowie deren Anpassung an neue Erkenntnisse aus Ökobilanz-Untersuchungen. Ferner sollen die derzeit bestehende Koppelung des Inkrafttretens der Pfandpflicht mit dem Unterschreiten einer festgelegten Mehrwegquote aufgehoben und eine Pflicht zur Überprüfung der Regelung spätestens zu Beginn des Jahres 2010 eingeführt werden, um so Planungs- und Investitionssicherheit für die Wirtschaft zu schaffen. Schließlich sollen Ungereimtheiten in der bestehenden Pfandregelung beseitigt und eine für den Verbraucher besser verständliche, durchschaubare Lösung erreicht werden. Ferner will man eine Einschränkung der entstandenen "Insellösungen" erreichen, um die nationale Pfandregelung europarechtlich abzusichern.

Einzelheiten zur Anhörung können dem Internetangebot des Umweltausschusses entnommen werden, das u. a. die Tagesordnung, ein Verzeichnis der geladenen Einzelsachverständigen, Verbände und Organisationen und den Fragenkatalog der Fraktionen bereit hält. Ferner werden die auf den Fragenkatalog eingegangenen Antworten der Sachverständigen, das korrigierte Wortprotokoll sowie Beschlussempfehlung und Bericht dort zu finden sein.

Journalisten und an einer Teilnahme als Zuhörer Interessierte werden wegen des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sitzplatzkontingents um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (Tel.: 030/227-37221) gebeten.

Web: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a15/a15_anhoerungen/08A_VerpVO/index.html

1.942 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0411161
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