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März 02/1999
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Privatrecht regeln

(re) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (14/343) zum Internationalen Privatrecht für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen vorgelegt. Ihrer Ansicht nach ist das Internationale Privatrecht im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) nur lückenhaft geregelt. Kollisionsnormen zur ungerechtfertigten Bereicherung fehlten mit Ausnahme einer versteckten Vorschrift zur Rückabwicklung nichtiger Verträge. Sachenrechtliche Regelungen gebe es nur für Sonderbereiche. Auch das internationale Deliktsrecht sei nur ansatzweise und nicht mehr zeitgemäß geregelt. Die zunehmende internationale Verflechtung, so die Regierung weiter, erfordere nunmehr eine umfassende gesetzliche Regelung dieses Rechtsgebiets.

In der Begründung heißt, zwar habe das Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986 kollisionsrechtliche Vorschriften des EGBGB neu gefaßt. Diese Neuregelung bezieht sich laut Entwurf im einzelnen auf das internationale Recht der natürlichen Person und der Rechtsgeschäfte, das Familien­ und Erbrecht sowie das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht. Der Abschnitt über außervertragliche Schuldverhältnisse sei im Zuge der Neuregelung allerdings nicht überarbeitet worden. Dies hätte zu Lücken geführt, die nun geschlossen werden müßten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902056d
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