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März 02/1999
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Wahlregelung "problematisch"

(eu) Für "problematisch" hält die große Mehrheit des Europaausschusses eine etwaige Regelung, bei Wahlen zum Europäischen Parlament ab dem Jahr 2004 "Wahlkreise" im Sinne regionaler Wahlgebiete nur in EU­Mitgliedstaaten mit mehr als 20 Millionen Einwohnern einzurichten - sofern das Verhältniswahlsystem bestehen bleiben soll. Die vom Europaparlament angestrebte größere Bürgernähe, so die Überzeugung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der F.D.P. und der PDS, sollte nicht von der Höhe der Einwohnerzahl eines Mitgliedslandes abhängig sein. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne hatten zu einer Entschließung des Europaparlaments zur Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Wahlverfahren (EuB­EP 414) im Ausschuß einen Antrag vorgelegt.

Die Mehrheit der Abgeordneten vertrat in der Sitzung am 3. März ferner die Auffassung, auf die vorgesehene Schaffung transnationaler Listen solle verzichtet werden. Diese Regelung wäre mit dem europäischen Primärrecht auf Basis des Amsterdamer Vertrags nicht vereinbar und könnte zudem bereits bestehende Probleme bezüglich der Repräsentativität des Europaparlaments weiter verschärfen.

Die Ausschußmehrheit war zudem der Meinung, Vorschläge zur Unvereinbarkeit eines Mandats im Europaparlament mit einem Mandat in einem nationalen Parlament seien zu unterstützen. Die Bundesregierung wurde deshalb aufgefordert, sich bei den Beratungen im Ministerrat dafür einzusetzen, die genannten Aspekte zu berücksichtigen. Die CDU/CSU enthielt sich der Stimme und begründete dieses Verhalten damit, der Antrag der Koalition sei für eine gründliche Prüfung nicht rechtzeitig vorgelegt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902060c
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