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April 03/1999
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Aktuelle Stunde im Anschluß an Regierungsbefragung

(bn) Eine Aktuelle Stunde soll nach Auffassung der CDU/CSU­Fraktion auch im Anschluß an die 30minütige Regierungsbefragung stattfinden können. Das fordern die Abgeordneten in einem Antrag (14/542), der eine entsprechende Änderung der "Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse" vorsieht, die in der Anlage 5 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten sind.

In der Begründung verweist die CDU/CSU­Fraktion darauf, bislang könne eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von anwesenden 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages auf mündliche Antworten der Bundesregierung nur im Anschluß an die mehrstündige Fragestunde verlangt werden, nicht jedoch im Anschluß an die 30minütige Regierungsbefragung. Wenn nach den Richtlinien schon die Möglichkeit bestehe, eine Aktuelle Stunde auf eine mündliche Anfrage in der Fragestunde zu fordern, so sei es nur "folgerichtig", diese Option auch auf die Regierungsbefragung auszudehnen.

Immer häufiger bestehe ferner seitens der Parlamentarier der Wunsch, die von der Bundesregierung in der Regierungsbefragung erteilten Auskünfte in einer Aussprache zu debattieren und ausführlicher zu bewerten, als das innerhalb von 30 Minuten möglich sei. Hinzu komme, so die CDU/CSU weiter, daß die Einreichung einer mündlichen Anfrage zeitlich weiter zurückliege als die vorangegangene Kabinettssitzung. Dem Interesse an einer Aussprache über einen Gegenstand dieses Gremiums müsse jedoch Rechnung getragen werden. Auch aus diesem Grunde sei eine Aktuelle Stunde nur folgerichtig.

Was Anlage 5 besagt

Die Aussprache im Rahmen einer Aktuellen Stunde dauert höchstens eine Stunde. Der einzelne Redner darf nicht länger als fünf Minuten sprechen. Wird weniger Zeit seitens einer Fraktion oder eines Redners in Anspruch genommen, so verkürzt sich die Rededauer entsprechend. An einem Sitzungstag des Deutschen Bundestages kann immer nur eine Aktuelle Stunde stattfinden. Sie muß entweder im Ältestenrat vereinbart oder von einer Fraktion oder von 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages auf eine mündliche Anfrage in der Fragestunde verlangt worden sein. Eine entsprechende Antragsfrist ist einzuhalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903063e
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