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Mai 05/2000
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Keine Hilfsmittelabgabe durch Ärzte

(ge) Die Bundesregierung soll durch eine Änderung des fünften Buches des Sozialgesetzbuches klarstellen, dass Vertragsärzte nicht zur Versorgung mit Hilfsmitteln zugelassen sind. Dies soll nur zulässig sein, wenn der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Hilfsmittelerbringer in den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien eine Abgabe von Hilfsmitteln direkt durch den Arzt für geboten hält, heißt es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/3184).

Zur Begründung wird mitgeteilt, in der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln verwischten sich immer mehr die Grenzen zwischen den Aufgaben der Ärzte und den Aufgaben der Gesundheitshandwerke. Der Versandhandel, bei dem ein Arzt in den Vertriebsweg des Herstellers eingebunden und damit am Absatz des Produktes beteiligt sei, nehme bei Hörgeräten, Kontaktlinsen und anderen Hilfsmitteln zu. So würden Ärzte beispielsweise in ihren Praxen Fertigbrillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte direkt an die Versicherten abgeben und sich nicht mehr darauf beschränken, diese Hilfsmittel zu verordnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0005/0005044b
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