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Juni 06/2000
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Steuerabkommen mit Usbekistan

(fi) Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben Deutschland und Usbekistan im September 1999 ein Abkommen unterzeichnet. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (14/3465) vorgelegt. Ihren Angaben zufolge sollen steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern besser abgebaut werden, als es nach dem im Verhältnis zu Usbekistan noch weiter geltenden deutsch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen möglich ist. Letztgenanntes Abkommen sei durch die in Usbekistan inzwischen eingetretenen politischen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Entwicklungen überholt. Den Angaben zufolge hat der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0006/0006035a
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