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Juli 07/2000
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SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LEGEN GESETZENTWURF VOR

Gleichgeschlechtlichen Paaren einen sicheren Rechtsrahmen verschaffen

(re) Gleichgeschlechtlichen Paaren soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, ihrer Partnerschaft auf dem Standesamt einen rechtlichen Rahmen zu geben. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen deshalb ein eigenständiges familienrechtliches Institut, die "eingetragene Lebenspartnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare, schaffen und haben dazu einen Gesetzentwurf (14/3751) vorgelegt. Damit soll ein gesicherter Rechtsrahmen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben der Betroffenen geschaffen und deren gleichgeschlechtliche Identität einbezogen werden.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt den Angaben zufolge, dass die Ehe als Vereinigung von Mann und Frau unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, und unterscheide daher zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und der Ehe. Nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen soll die eingetragene Lebenspartnerschaft festlegen, dass beide Partner füreinander einstehen und dass ihnen aus der gegenseitigen Verantwortung verbindliche Rechte und Pflichten erwachsen. Das neue familienrechtliche Institut verpflichtet die Lebenspartner zu Fürsorge, Unterstützung und grundsätzlich angemessenem Unterhalt.

Beide Partner seien künftig gesetzlich verpflichtet, vor der Begründung der Lebenspartnerschaft eine Erklärung über den Vermögensstand abzugeben. Den Lebenspartnern werde außerdem ein gesetzliches Erbrecht eingeräumt. Zudem werde die "enge, auch emotionale Verbundenheit" der Partner von der Gemeinschaft anerkannt und durch Zeugnisverweigerungsrechte in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren flankiert, so die Koalitionsfraktionen.

Für den Fall des Scheiterns eines solchen gemeinsamen Lebensplanes werden laut Entwurf zudem Härten gemildert und staatliche Hilfe bei der Auseinandersetzung gewährt. Den Angaben zufolge soll eine solche Lebenspartnerschaft künftig durch gerichtliches Urteil aufgehoben werden. Vorgesehen ist eine Wartefrist von einem Jahr, wenn sich beide Partner über die Aufhebung einig sind. Sei dies nicht der Fall, betrage die Wartezeit drei Jahre.

Während des getrennt Lebens und nach Ende der Lebenspartnerschaft seien unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsansprüche vorgesehen. Gesetzliche Regelungen beträfen auch die Verteilung des Hausrates und die Nutzung der gemeinsamen Wohnung.

Bringe ein Lebenspartner ein eigenes Kind in die eingetragene Lebenspartnerschaft mit, so soll nach Auffassung von SPD und B90/Grüne der andere Lebenspartner ein sogenanntes "kleines Sorgerecht" erhalten.

Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" soll ferner im Steuerrecht Berücksichtigung finden. So ist beabsichtigt, eine Individualbesteuerung unter Rücksicht auf Unterhaltsverpflichtungen durch einen Unterhaltsabzugsbetrag in Höhe von 40.000 DM in Anlehnung an das Realsplitting bei Ehegatten einzuführen. Die fiktiven Unterhaltsleistung würden dann als Einkünfte beim unterhaltsberechtigten Lebenspartner versteuert.

Des Weiteren sollen künftig bei der Prüfung der Bedürftigkeit in der Sozialhilfe, Ausbildungsförderung und beim Wohngeld Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners mit einbezogen werden. Dafür würden Lebenspartner im Leistungsrecht entsprechend berücksichtigt, erläutern die Abgeordneten.

Im Ausländerrecht soll künftig geregelt werden, dass die Lebenspartner in die Vorschriften über den Familiennachzug einbezogen werden. So bestünde in den Fällen des Zuzugs zu einem deutschen Partner regelmäßig ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitsgenehmigung. Auch die wesentlichen beamtenrechtlichen Regelungen seien für Lebenspartner für sinngemäß anwendbar erklärt worden.

SPD und B 90/Grüne rechnen damit, dass Bund und Länder im Bereich der Einkommensteuer mit gewissen Mindereinnahmen belastet werden. Deren Größenordnung sei allerdings wegen der nicht vorhersehbaren Inanspruchnahme des neuen familienrechtlichen Instituts nicht vorhersehbar. Belastungen im Sozialbereich dürften umfangreiche Einsparungen durch die neuen Unterhaltsverpflichtungen gegenüberstehen.

Die Koalitionsfraktion erwarten von der Bundesregierung im Übrigen, dass diese im Rahmen der Rentenreform eine Regelung zugunsten der eingetragenen Lebenspartnerschaften für den Hinterbliebenenfall vorsieht. Sie erläutern dazu in einem Antrag (14/3792), bei der Regelung der Rechtsfolgen im Gesetzentwurf sei dieses Thema mit Blick auf die Arbeiten an der Rentenreform vorerst ausgeklammert worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007029a
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