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September 08/2000
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GESETZENTWURF DES BUNDESRATES

Kammern auch künftig mit zwei Berufsrichtern besetzen

(re)Um die Gerichte zu entlasten, sollen die großen Straf- und Jugendkammern auch über das Jahresende 2000 hinaus mit nur zwei Berufsrichtern besetzt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (14/3831) vor, durch den das Gerichtsverfassungsrecht geändert werden soll.

Danach ist die große Strafkammer mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt, wenn sie als Schwurgericht entscheidet, heißt es in dem Entwurf. In den übrigen Fällen komme es auf den Umfang oder die Schwierigkeit der Sache an: Sei sie weder besonders umfangreich noch besonders schwierig, so wirke außer dem Vorsitzenden und den Schöffen nur ein richterlicher Beisitzer mit. Diese durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege aus dem Jahre 1993 in das Gerichtsverfassungsgesetz eingefügte Bestimmung ist nach Angaben des Bundesrates allerdings nur bis Ende des Jahres gültig.

Die Länderkammer hält die Möglichkeit, die Besetzung des Gerichts auch weiterhin auf einen Vorsitzenden und einen weiteren Berufsrichter als Berichterstatter zu reduzieren, für "angemessen und sachgerecht". Ein Außerkrafttreten zum Jahresende hätte erhebliche Auswirkungen auf den Personalbedarf bei den Landgerichten. Es sei nicht zu erwarten, heißt in dem Entwurf weiter, dass die Belastung der Strafrechtspflege rückläufig werde. Der Entwurf könne insofern Abhilfe schaffen

In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, es habe sich bewährt, in geeigneten Fällen mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln. Sie stimme dem Anliegen des Bundesrates daher zu. Die Möglichkeiten einer Reform des Strafverfahrensrechts würden gegenwärtig geprüft. Die Regierung schlägt daher vor, die Vorschriften zur reduzierten Besetzung als Übergangslösung nochmals um zwei Jahre zu verlängern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008058c
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