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September 08/2000
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F.D.P. will Waffenbegriff auf Kampfhunde ausweiten

(in)Mit der anstehenden Novellierung des Waffengesetzes soll der Waffenbegriff auf Kampfhunde erweitert werden. Dies fordert die F.D.P. in einem Antrag (14/3785). Damit fänden Verbote und sonstige Schutzvorschriften nach dem Waffenrecht auch auf Kampfhunde und ihre Halter Anwendung. Die Liberalen sprechen sich dafür aus, den Bußgeldrahmen des als Ordnungswidrigkeit geahndeten Tatbestandes des "Haltens gefährlicher Tiere" auf 50.000 DM zu erhöhen.

Ebenso wie SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/3825) fordern die Liberalen eine obligatorische Haftpflichtversicherung für die Halter gefährlicher Hunde. Auch dürfe die vertragliche Versicherungsleistung für Personenschäden dabei nicht unter 1 Million DM liegen.

Das im Tierschutzgesetz enthaltene Verbot der Qual- und Aggressionszucht soll in einer Rechtsverordnung konkretisiert werden. Dabei seien Formen der Aggressionszucht von Hunden zu verbieten. Auch bedürfe es der Rechtsverordnung, um die Züchtung neuer Kampfhunderassen zu verhindern und Hunde mit genetisch artfremden Eigenschaften von der Zucht auszuschließen. Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene nachdrücklich für ein Export- und Importverbot und ein Handelsverbot von qualgezüchteten Wirbeltieren einsetzen. Ein solches Verbot müsse mit einem Straftatbestand wirksam sanktioniert werden, so die Freien Demokraten.

Die Fraktion begrüßt das Bekenntnis der Bundesländer zu ihrer Verantwortung angesichts der jüngsten Vorfälle mit Kampfhunden. Länder und Kommunen seien aufgefordert, bereits beschlossene Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Dies gelte vor allem für Vollzug und Sanktionen, da es in der Vergangenheit zu "nicht hinnehmbaren Defiziten" gekommen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008060b
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