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September 08/2000
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BUNDESRAT LEGT GESETZENTWURF VOR

Schutzfrist beim Bundesarchiv soll drastisch verkürzt werden

(ku)Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesarchivgesetzes (14/3830) vorgelegt. Damit sollen die bundesrechtlichen Geheimhaltungsvorschriften für Archivgut mit einer Schutzfrist von 80 Jahren um 30 Jahre verkürzt werden. Der Gesetzentwurf will die wissenschaftliche Erforschung der NS-Zeit und der ersten Nachkriegsjahre erleichtern.

Im Bereich der Finanz- und Wirtschaftspolitik der NS-Machthaber sei nur durch Einsichtnahme und Auswertung von Steuerakten aus der Zeit des Nationalsozialismus eine Dokumentation der "Arisierung" jüdischer Vermögen möglich. Weder die Forschung noch die interessierte Öffentlichkeit hätten Verständnis dafür, dass diese Unterlagen mit Hinweis auf das Steuergeheimnis gegenwärtig noch einer Auswertung und Nutzung vorenthalten würden.

Die Regierung erklärt in ihrer Stellungnahme, sie unterstütze zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, halte jedoch eine unverkürzbare Schutzfrist für das Archivgut des Bundes "nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland" für unverzichtbar. Sie schlägt deshalb vor, eine Verkürzung nur für die Zeit "vor dem 23. Mai 1949" vorzusehen. Mit Inkrafttreten dieser Änderung des Bundesarchivgesetzes seien die Unterlagen aus der Zeit vor dem Stichtag für wissenschaftliche Forschungsvorhaben oder zur Wahrung berechtigter Belange zugänglich, für Unterlagen aus der Zeit nach diesem Stichtag bleibe die geltende Schutzfrist von 80 Jahren bestehen. Dies sei für die erklärte Zielsetzung die einfachste und klarste rechtliche Lösung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0008/0008062a
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