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Oktober 09/2000
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Grundrechte-Charta findet Zustimmung bei den Fraktionen

(eu) SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/4269), die CDU/CSU (14/4246) sowie die F.D.P. (14/4253) haben in getrennten Initiativen die vorliegende Charta der Grundrechte der Europäischen Union begrüßt.

Die Koalitionsfraktionen sprechen sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, die Bundesregierung möge sich für die frühestmögliche Aufnahme der Charta in die europäischen Verträge einsetzen. Zu prüfen sei zudem, ob dazu ein Referendum in der gesamten Europäischen Union ermöglicht werden könne.

Zu überlegen sei ferner, wie nach Integration der Charta in die Verträge ein Beschwerde- bzw. Klageverfahren, das sich an die deutsche Verfassungsbeschwerde anlehne, vor dem Europäischen Gerichtshof eingeführt werden könne. Die Regierung soll sich nach dem Willen von Sozialdemokraten und B 90/Grüne auch dafür einsetzen, dass eine europäische Verfassung formuliert wird. Darin seien sowohl die Kompetenzabgrenzungen zwischen den europäischen Organen auf der einen und den Mitgliedstaaten und Regionen auf der anderen Seite festzuschreiben, als auch die Entscheidungsverfahren innerhalb der EU klar zu regeln.

Kompetenzen abgrenzen

Auch die Union hält in ihrem Antrag die Charta der Grundrechte für ein "wesentliches Element für einen künftigen Europäischen Verfassungsvertrag". Allerdings sei die derzeitige Zuständigkeitsverteilung in den europäischen Verträgen an manchen Stellen noch unklar und bedürfe der Präzisierung. Die Verabschiedung der Grundrechte-Charta unterstreiche daher die Notwendigkeit für eine umfassende Zuständigkeits- und Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten.

Die F.D.P. spricht sich in ihrem Antrag dafür aus, vor der endgültigen Verabschiedung der Grundrechte-Charta und ihrer Einfügung in die europäischen Verträge eine umfassende Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Die Menschen in der EU seien in den abschließenden Ratifizierungsprozess durch eine Volksabstimmung einzubeziehen. Auch die Liberalen plädieren zudem für eine klare Kompetenzabgrenzung innerhalb der EU.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009020b
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