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Oktober 09/2000
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UNIONSANTRAG MIT ÄNDERUNGEN ANGENOMMEN

Einvernehmen im Ausschuss zur Hauptstadtkulturförderung

(ku) Ihr Einvernehmen haben am 11. Oktober die Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien bei der Auswertung der öffentlichen Anhörung zur Hauptstadtkultur in Verbindung mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Hauptstadtkulturförderung (14/3182) bekräftigt. Alle Fraktionen stimmten dem in zwei Passagen veränderten Unionsantrag zu.

Danach begrüßt der Bundestag die Absicht von Bund und Land Berlin, einen "Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt" abzuschließen, der neben der Förderung bestimmter Institutionen im Rahmen des Hauptstadtkulturfonds auch die Förderung von innovativen Projekten und Veranstaltungen regelt. Die zweite Änderung bezieht die künftige Kulturförderung Bonns mit in den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Umsetzung des Vertrages zur Kulturfinanzierung der Bundeshauptstadt Berlin ein.

Wichtig war allen Beteiligten die Feststellung, dass das reiche kulturelle Erbe und die besonderen Bedingungen des jahrzehntelang geteilten Berlins zu einer so einzigartigen Prägung und außergewöhnlichen Vielfalt geführt hätte, dass deren Wahrung und Weiterentwicklung die Leistungsfähigkeit der Stadt allein überfordern würde.

Zufrieden zeigten sich die Abgeordneten über die pragmatische Herangehensweise der Förderung. Festgelegt ist die Alleinfinanzierung des Bundes bei den Festspielen, dem Haus der Kulturen der Welt, dem Jüdischen Museum und dem Gropiusbau als Stätte des kulturellen Angebots. Damit sei es dem Land Berlin möglich, die finanzielle Gestaltung der Förderung von Museen, Theatern und Opern sowie Projekten und Veranstaltungen eigenständig, wenngleich ebenfalls mit finanzieller Beteiligung des Bundes vorzunehmen.

Zu Fragen der Finanzierung des Holocaust-Denkmals und der Topografie des Terrors mit den Resten der Mauer in der Niederkirchner Straße erläuterte die Regierung, das Holocaust-Denkmal sei dezidiert ein Anliegen des Bundestages und werde entsprechend finanziert. Die Topografie des Terrors und andere Projekte seien dagegen in die Berliner Projektförderung eingebettet. Es sei der Eigenständigkeit Berlins überlassen, hier Schwerpunkte zu setzen.

Weitgehend belassen wolle man die Strukturen bei den vier Förderbereichen des Bundes. Wenn überhaupt, so ergäben sich Änderungen aus der Auswahl der Personen, die künftig für die Leitung verantwortlich zeichneten.

Irritationen hinsichtlich der Auflistung der Villa Aurora im Berliner Förderkatalog erklärte die Regierung damit, es sei einfach sinnvoll erschienen, die Vorstellung der Kandidaten und die Vergabe von Stipendien für die Villa Aurora künftig in Berlin vorzunehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009031a
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