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Oktober 09/2000
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INITIATIVEN VON F.D.P. UND PDS

Mauergrundstücke in der Diskussion

(re) Frühere Eigentümer von Mauer- und Grenzgrundstücken will die F.D.P. finanziell besser gestellt wissen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (14/4140) vorgelegt. Wenn einem verbilligten Rückkauf dieser Grundstücke öffentliche Interessen entgegenstehen, soll sich nach dem Willen der Liberalen die dem Betroffenen zustehende Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Verkehrswertes nach der ursprünglichen baulichen Nutzung und nicht nach dem heutigen Zustand des Objekts bemessen. Die PDS wiederum legte einen Antrag (14/4149) vor, in dem sie sich für die komplette Rückgabe solcher durch Enteignung oder auf andere Weise entzogener Grundstücke und Gebäude ausspricht.

Die Liberalen erläutern, der Gesetzgeber habe, als er 1996 die Entschädigung festsetzte, übersehen, dass durch die Verwendung der Grundstücke an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und innerhalb des geteilten Berlin als befestigtes Grenzland zwangsläufig zu einer Änderung von deren Qualität gekommen sei. Ehemals bebautes Land sei zum Zweck der Errichtung der Mauer und von Sicherheitsvorkehrungen völlig umgestaltet worden.

Nach dem Abbau der Grenzanlagen im Jahre 1990 sei Ödland zurückgeblieben. Dessen Quadratmeterpreis liege aber weit hinter dem üblichen Bodenpreis für bebautes Land. Diesen Zustand hält die F.D.P. für unerträglich. Der Staat dürfe sich nicht auf Kosten der seinerzeit widerrechtlich Enteigneten an dem Unrecht der DDR bereichern.

Die PDS argumentiert, soweit die betreffenden Grundstücke zwischenzeitlich veräußert worden seien, müsse für die Berechtigten ein Anspruch auf den erzielten Erlös geschaffen werden. Die Fraktion erklärt, das seinerzeit gegen die Stimmen der Oppositionsparteien verabschiedete Mauergrundstücksgesetz habe aber nicht zu einer Befriedung beigetragen, sondern vielmehr eine größere Zahl von Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen.

Die Situation für die Betroffenen sei nach wie vor unbefriedigend. Sie seien oftmals nicht dazu in der Lage, von ihrem eingeschränkten Rückerwerbsrecht Gebrauch zu machen.

Angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, so die PDS, sei nunmehr die Chance gekommen, die vor vier Jahren gefundene Regelung rückgängig zu machen. Es sei politisch nicht gerechtfertigt, die sich zumeist im Bundeseigentum befindenden Grundstücke den überwiegend aus der ehemaligen DDR stammenden früheren Eigentümern weiter vorzuenthalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009033b
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