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Oktober 10/2000
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AUSSCHUSS STIMMTE GESETZENTWURF ZU

Im Dienstleistungssektor statistische Lücken schließen

(fi) Gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. hat der Finanzausschuss am 25. Oktober einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (14/4049) in geänderter Fassung zugestimmt.

Vorgesehen sind jährliche Erhebungen und Strukturdaten mit Auskunftspflicht bei Unternehmen und Einrichtungen, die überwiegend Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten. Dadurch kann laut Regierung auf Spezialerhebungen wie die vierteljährliche Kostenstrukturstatistik verzichtet werden.

Bei den unternehmensbezogenen Dienstleistungen handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um die Bereiche Verkehr und Nachrichtenübermittlung, Grundstücks- und Wohnungswesen, Leasing, Datenverarbeitung, Forschung und Entwicklung sowie Rechts- und Wirtschaftsberatung.

Erhebungsumfang reduziert

Die vom Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen unter anderem einen Wunsch des Bundesrates, der gebeten hatte, die Dienstleistungsstatistik kostenneutral einzuführen. Daher soll der Erhebungsumfang und die Zahl der maximal zu befragenden Unternehmen um ein Viertel von maximal 20 Prozent auf maximal 15 Prozent aller Erhebungseinheiten reduziert werden. Entsprechend könnten dadurch die Kosten verringert werden. Die Informationsanforderungen der Länder, des Bundes und der EU würden dennoch erfüllt.

Eine weitere Änderung betrifft die getrennte Erhebung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen wie Software oder Lizenzen. Dadurch verbessere sich die Informationsgrundlage für Planungs- und Entscheidungsprozesse, erhöhe allerdings auch den Aufwand für die Wirtschaft und die Statistischen Ämter.

Der Finanzausschuss übernahm darüber hinaus ein Votum des Wirtschaftsausschusses, wonach der Monopolkommission vom Statistischen Bundesamt detaillierte Angaben aus Wirtschaftsstatistiken für die Begutachtung der Unternehmenskonzentration zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Statistische Bundesamt soll die Übermittlung zusammengefasster Einzelangaben verweigern können, wenn die statistische Geheimhaltung nicht mehr gewährleistet wäre.

Mit der Koalitionsmehrheit nahm der Finanzausschuss einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an, in dem die Monopolkommission und das Statistische Bundesamt gebeten werden, dem Bundestag bis Ende 2001 einen gemeinsamen Bericht vorzulegen, der Auskunft über die Erfahrungen und Ergebnisse mit dieser neuen Regelung gibt und erforderlichenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion. Nach dem Willen der Union sollte von einer eigenen Erhebung durch die Statistischen Ämter abgesehen werden können, wenn eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bereits vergleichbare Daten erhoben hat. In den freien Berufen würden schon heute von den Selbstverwaltungen Erhebungen vorgenommen, die beispielsweise die Rechtsanwaltschaft in voller Breite abbildeten. Wo diese volle Breite noch nicht gewährleistet sei, seien mit dem Statistischen Bundesamt Gespräche geführt worden, um entsprechende Lücken zu schließen.

Umsatzgrenze nicht anheben

Um den überwiegenden Teil des Mittelstandes, der die Umsatzgrenze von 250.000 Euro bereits überschreitet und somit detaillierte Angaben liefern müsste, zu entlasten, sollte diese Umsatzgrenze auf 500.000 Euro angehoben werden, lautete eine weitere Forderung. Schließlich sei es nicht notwendig, so die Fraktion, im Handwerkstatistikgesetz auf die Ermächtigung zur Zählung im handwerksähnlichen Gewerbe zu verzichten. Eine Streichung der Ermächtigung würde keine Kosten einsparen.

Die Bundesregierung betonte, bei Annahme der Unionsvorschläge bestünde die Gefahr, dass politische Entscheidungen auf der Basis von Statistiken getroffen würden, die von Interessengruppen bereitgestellt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0010/0010029a
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