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Dezember 12/2000
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Bei der Rinderregistrierung Änderungen vornehmen

(lw) Die Bundesregierung will das Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung der zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern erhobenen Daten ändern, das künftig "Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz" heißen soll. Dies sei erforderlich, weil die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Verordnung zur Rinderregistrierung aufgehoben worden sei und es inzwischen eine neue EU-Verordnung gleichen Titels gebe, wie aus einem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes (14/4721) hervorgeht. Ein vom Bundesrat gefordertes Datennutzungs- und -verarbeitungsrecht der Tierseuchenkassen lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung ab. Nach der EU-Verordnung sei der Zweck, die Herkunft eines Rindes rückverfolgen zu können, entscheidend für eine Nutzung der Daten für die Tierseuchenbekämpfung, Prämienabwicklung und Rindfleischetikettierung. Den Tierseuchenkassen dürfte es dagegen um die Größe eines Rinderbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt, nicht aber um den kompletten "Lebensweg" eines Rindes gehen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012070d
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