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06/2001
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GESETZENTWURF VON SPD UND BÜNDNISGRÜNEN

Kindergeld soll ab 2002 um 30 DM erhöht werden

(fi) Die Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von derzeit 270 DM auf 301,20 DM (154 Euro) ab 1. Januar 2002 steht im Mittelpunkt eines Entwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6160) für ein zweites Gesetz zur Familienförderung. Der Bundestag hat den Entwurf am 1. Juni zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen, der am gleichen Tag beschloss, am 20. Juni dazu Experten in einer öffentlichen Anhörung zu befragen.

Für das dritte Kind soll das Kindergeld 154 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 179 Euro (350 DM) betragen. Vorgesehen ist, das allgemeine sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) an die aktuellen Lebensverhältnisse anzupassen und von 3.534 Euro (6.912 DM) auf 3.648 Euro(7.134 DM) anzuheben.

Der bisherige Betreuungsfreibetrag für Kinder bis 16 Jahre von 1.548 Euro (3.024 DM) soll umbenannt werden in einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung und auf 2.160 Euro (4.224 DM) aufgestockt werden, unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen.

Ferner wollen die Fraktionen außerhalb des Familienleistungsausgleichs für Kinder unter 14 Jahren und für behinderte Kinder einen Abzug für nachgewiesene erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten von bis zu 1.500 Euro (2.934 DM) einführen, wenn diese Kosten den Betreuungsfreibetrag von 1.548 Euro (3.024 DM) übersteigen.

Sonderbedarf anerkennen

Bei volljährigen Kindern, die sich in der Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, sollen die Finanzbehörden einen Sonderbedarf anerkennen. Um diesen abzugelten, soll außerhalb des Familienleistungsausgleichs ein Freibetrag von 924 Euro (1.807 DM) abgezogen werden können.

Den Haushaltsfreibetrag wollen die Abgeordneten stufenweise "sozialverträglich" in drei Stufen abschmelzen: von 2.916 Euro (5.616 DM) auf 2.340 Euro (4.576 DM) im Jahr 2002, auf 1.188 Euro im Jahr 2003 (2.323 DM) und 2004. Ab 2005 soll er dann komplett gestrichen werden. Entfallen soll künftig auch der Sonderausgabenabzug von Aufwendungen für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse ("Dienstmädchenprivileg").

Der Entwurf würde 2002 zu Steuermindereinnahmen von 4,65 Milliarden DM führen, von denen 2,04 Milliarden DM auf den Bund, 1,93 Milliarden DM auf die Länder und 676 Millionen DM auf die Gemeinden entfielen.

Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998, wonach die damaligen Regelungen des Einkommensteuergesetzes über den steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungskosten und eines Haushaltsfreibetrags mit Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) unvereinbar seien.

Verfassungsauftrag erfüllt

Durch das Gesetz zur Familienförderung aus dem Jahre 1999 sei daraufhin vom vergangenen Jahr an nicht nur der sächliche Bedarf, sondern auch der Betreuungsbedarf als Teil des Existenzminimums eines Kindes steuerfrei gestellt worden, betonen die Fraktionen. Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf werde der Verfassungsauftrag "zeitgerecht" erfüllt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Fraktionen erklären weiter, angesichts des demografischen und sozialen Wandels müssten die Leistungen der Familien stärker in das ökonomische Bewusstsein rücken und vor allem vom Staat, von der Wirtschaft und der Gesellschaft gewürdigt werden.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106031b
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