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08/2001
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FDP-FORDERUNG

"Sozialpolitische Leistungen nur bei Bereitschaft zur Gegenleistung"

(as) Für eine beschäftigungsorientierte und motivierende Sozialpolitik ist nach Auffassung der FDP eine Reform der Sozialhilfe und der Arbeitsmarktpolitik nötig. Ihr Antrag (14/6951) enthalte Forderungen, die unter dem "Gerechtigkeitsprinzip: Keine Leistung ohne grundsätzliche Bereitschaft zur Gegenleistung" stünden.

Der Lohnabstand zwischen dem durchschnittlich verfügbaren Monatseinkommen eines Paares mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern (3.200 DM) und einer Sozialhilfeempfängerfamilie (2.940 DM) betrage nur 260 DM. Arbeitswillige Hilfeempfänger könnten höchstens 275 DM hinzu verdienen. Dies alles wirke sich demotivierend aus und belaste die öffentlichen Kassen, so die FDP. Wer Arbeit finde, müsse besser gestellt werden. Dazu seien die Freibeträge in der Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhöhen, die Anrechnungssätze müssten langsamer steigen.

Um eine Benachteiligung der Arbeitnehmer zu verhindern, dürften die Maßnahmen nur temporär sein und der Eingangssteuersatz bereits 2002 auf 15 Prozent gesenkt werden. Eine Zusammenlegung der steuerfinanzierten Fürsorgeleistungen Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wäre effizienter, durchsichtiger und effektiver.

Durch die getrennte Verwaltung entstünden Kosten von 7 Milliarden DM bei einem Gesamtetat von 65 Milliarden DM. Eine organisatorische Zusammenarbeit müsse eine solche Zusammenlegung begleiten. Daher fordert die Fraktion das "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe" vom November 2000 flächendeckend anzuwenden und auszubauen. Bei fehlender Arbeitsbereitschaft müssten die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten (zum Beispiel 25-prozentige Kürzung der Hilfen) straffer und stärker angewandt werden. Nicht mehr das Sozialamt solle die Arbeitsfähigkeit des Empfängers nachweisen müssen, sondern der Bezieher der Leistungen seine Bedürftigkeit darlegen, so die Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108064c
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