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08/2001
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ERNEUERBARE ENERGIETRÄGER

Wirtschaftsausschuss lehnt Fördervorschläge der FDP ab

(wi) Ohne Aussprache hat der Wirtschaftsausschuss am 25. September einen Antrag der FDP-Fraktion (14/5328) zur "marktwirtschaftlichen Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger" abgelehnt. Die Koalitionsfraktion und die PDS votierten gegen die Initiative, die CDU/CSU enthielt sich der Stimme.

Die Liberalen hatten darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur effizienteren Energiegewinnung ebenso gefördert werden müssten wie der ergänzende Einsatz erneuerbarer Energieträger, um die Emission klimaschädlicher Gase in die Erdatmosphäre zu verringern. Unter anderem hatte die Fraktion vorgeschlagen, die Förderung erneuerbarer Energieträger mit einem System handelbarer Zertifikate zu verbinden.

Der Ausschuss nahm darüber hinaus einen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Änderungen des Marktanreizprogramms zu Gunsten erneuerbarer Energien zur Kenntnis. In diesem Jahr seien die Mittel für das seit 1999 laufende Marktanreizprogramm, dass aus dem Aufkommen der Ökosteuer finanziert wird, von 200 Millionen DM auf 291 Millionen DM aufgestockt worden. Im nächsten Jahr seien dagegen nur noch 180 Millionen DM vorgesehen.

Das Programm habe zum Ziel, Privatpersonen zu Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien, vor allem zur Wärmeerzeugung, zu bewegen. Die Fördersätze seien aber nicht darauf ausgerichtet, die Mehrkosten der Nutzung erneuerbarer Energien gegenüber den herkömmlichen Energieträgern Öl oder Erdgas vollständig auszugleichen. Vielmehr sollten damit Anreize für Investitionen in erneuerbare Energiequellen gegeben werden.

Die "boomartige Entwicklung" bei solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung belegt für das Ministerium, dass das Programm wirkt. Letztes Jahr seien etwas mehr als 100.000 Anträge eingegangen. In diesem Jahr werde mit 140.000 Anträgen gerechnet.

Bei unveränderter Förderung wäre ein Förderstopp schon im September dieses Jahres unausweichlich gewesen, heißt es in dem Bericht. Der Förderstopp habe nur durch eine Senkung der Förderkonditionen verhindert werden können. So sei etwa der Fördersatz für solarthermische Anlagen von früher 250 DM pro Quadratmeter auf 170 DM pro Quadratmeter Kollektorfläche reduziert worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108068c
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