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08/2001
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BERICHT DES BUNDESKARTELLAMTS

Tendenz zu grenzüberschreitenden Fusionen "hat sich verstärkt"

(wi) Die schon früher zu beobachtende Tendenz zu grenzüberschreitenden Fusionen hat sich nach Darstellung des Bundeskartellamts in den Jahren 1999 und 2000 verstärkt. Dies geht aus dem Bericht der Behörde über ihre Tätigkeit in diesen Jahren sowie über die Lage und Entwicklung auf ihrem Aufgabengebiet einschließlich einer Stellungnahme der Bundesregierung (14/6300) hervor.

Zu erkennen sei dies an der gleichbleibend hohen Zahl der vom Bundeskartellamt geprüften Unternehmenszusammenschlüsse in Verbindung mit dem Umstand, dass eine steigende Zahl grenzüberschreitender Fusionen mit Auswirkungen auf deutsche Märkte der europäischen Fusionskontrolle unterliegen.

Aus Wettbewerbssicht sei das Bemühen der Unternehmen, optimale Größen zu erreichen, immer dann positiv zu bewerten, wenn der Wettbewerb zwischen vergleichbar mächtigen Marktteilnehmern gestärkt und damit die Marktstruktur verbessert werde, heißt es in der Stellungnahme der Regierung zu dem Bericht.

Die Regierung begrüßt vor allem die Entwicklung im Energiesektor. Hier hätten die Fusionen zwischen VEBA und VIAG sowie zwischen RWE und VEW zu einer Neustrukturierung geführt. Während der Fall VEBA/VIAG von der EU-Kommission geprüft worden sei, habe das Bundeskartellamt das Zusammenschlussvorhaben RWE/VEW geprüft. Durch die mit den Genehmigungen verbundenen Auflagen sei es gelungen, ein marktbeherrschendes Duopol der beiden Zusammenschlüsse zu vermeiden. Dazu würden die Verflechtungen beider Duopole untereinander beseitigt und ein ausreichender Außenwettbewerb sichergestellt.

Die Auflagen zielten vor allem darauf ab, mit der ostdeutschen Vereinigten Energiewerke AG (VEAG), an der zuvor alle Zusammenschlussparteien beteiligt gewesen seien, eine unabhängige Kraft auf dem Markt zu etablieren. Inzwischen sei der Weg frei für den Abschluss des Verkaufs der VEAG an die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) und damit für den Aufbau eines neuen nordostdeutschen Energiekonzerns, der in Wettbewerb zu den Zusammenschlussparteien treten könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108070a
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