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Das Parlament
Nr. 27 / 04.07.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Gemeinsame Planung schließt Wettbewerb aus

Nichtregierungsorganisationen

Entwicklungszusammenarbeit. Einen Wettbewerb um einzelne Projekte zwischen den staatlichen Organisationen sieht die Bundesregierung durch deren Zusammenarbeit und eine gemeinsame Planung ausgeschlossen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (15/5543) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion (15/3853) mit.

Leitfaden der Entwicklungspolitik der Bundesregierung seit 1998 sei der Grundsatz "Entwicklungszusammenarbeit (EZ) aus einem Guss". Der Bund sei an fünf Gemeinschaften mit beschränkter Haftung sowie an einem Kreditinstitut beteiligt, die im Dienst der EZ stehen. Darüber hinaus arbeite man mit 225 privaten Trägern zusammen. Für die Projektmittel für die Nichtregierungsorganisationen (NRO) stehe ein eigener Hauhaltstitel zur Verfügung. Direkte Konkurrenz zwischen dem Eigeninteresse am Erhalt der staatlichen Durchführungsorganisationen und der Vergabe von Projektmitteln an NRO bestehe somit nicht.

Die NRO berichteten regelmäßig in Projektberichten über die von deutscher Seite geförderten Maßnahmen. Hinweise auf Korruption verneint die Bundesregierung. In den letzten acht Jahren habe es nur einen Fall gegeben, in dem Fördermittel zurückgefordert werden mussten. Die Koordination erfolge über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Entsprechend der verbindlichen Vorgaben des BMZ nutzten die Institutionen der bilateralen EZ ihre jeweiligen Vorteile, stimmten ihre Aktivitäten jedoch aufeinander ab, heißt es. Ein Länderkonzept bilde die Basis für die Koordinierung mit anderen Akteuren.

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