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Das Parlament
Nr. 27 / 04.07.2005

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Private Mautgebühr wird möglich

Öffentlich-Private Partnerschaften

Wirtschaft/Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 30. Juni einen Gesetzentwurf der Koalition zur schnelleren Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für ÖPP (15/5668) angenommen. Gleichzeitig lehnte er einen Antrag der FDP ab, einer echten Privatisierung den Vorzug gegenüber den ÖPP zu geben und parlamentarische Kontrollmöglichkeiten bei ÖPP zu schaffen (15/2601). Er folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (15/5859). Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der CDU/CSU (15/5676), die ÖPP weiterzuentwickeln und den Investitionsstau aufzulösen (15/5676). Hier folgten die Abgeordneten eine Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (15/5861).

Mit dem Gesetzesbeschluss sollen Hemmnisse und Unklarheiten beseitigt werden, welche die ÖPP bei Investitionsprojekten bisher erschwert haben. Unter anderem wird ein Verfahren mit der Bezeichnung "Wettbewerblicher Dialog" eingeführt. Die Pflicht, eine Projektgesellschaft auf eine bestimmte Rechtsform festzulegen, kommt erst zum Tragen, wenn bei der Auftragsvergabe der Zuschlag bereits erteilt wurde. Beim Fernstraßenbau wird privaten Betreibern ermöglicht, sich durch Entgelte, also etwa durch eine Mautgebühr, zu refinanzieren. Der Betreiber kann zwischen öffentlich-rechtlicher Gebühr und privat-rechtlichem Entgelt wählen. Wird eine privatrechtliche Mautgebühr erhoben, muss diese behördlich genehmigt werden. Schließlich wird das Investmentgesetz für die ÖPP geöffnet. Das Nießbrauchrecht an Grundstücken wird einbezogen, damit offene Immobilienfonds nicht nur Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Nießbrauchrechte an ÖPP-Projektgesellschaften kaufen können.

Der Wirtschaftsausschuss hatte zwei Änderungsanträge der Koalition angenommen, die auf "Anregungen aus der Praxis" zurückgingen. Die Koalition sieht durch das Gesetz die Chancen für Investitionen im öffentlichen Bereich durch privates Investment verbessert. Die Union bedauerte, dass es nicht gelungen sei, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu einigen. Für die FDP geht dieser "richtige Schritt" mit Blick auf nötige Privatisierungen noch nicht weit genug.

Im Verkehrs- und Bauausschuss hatte die SPD zum Unionsantrag vorgebracht, dessen Vorschläge gingen deutlich über den Gesetzentwurf hinaus. Die Union erklärte, ein Konsens sei an Bündnis 90/Die Grünen gescheitert. Die Fraktion sah bei den Themen "Gebühr und Entgelt", "Mautsystem" und "Wettbewerblicher Dialog" Klärungsbedarf. Laut FDP sollten auch private Partner Risiken übernehmen statt diese nur auf den Steuerzahler zu beschränken.

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