DEUTSCHER BUNDESTAG
14. Wahlperiode
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
Berlin, 23.11.99
37245, 33282
M I T T E I L U N G
Die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit findet statt am
Montag, dem 29. November 1999
von 10:30 bis 15:00 Uhr,
Berlin, Reichstag,
Sitzungssaal PRT 3. S. 001
Telefon 0170/3017063
Öffentliche Anhörung
zum Thema
"Nukleare Abfälle - Transporte"
Die Liste der Sachverständigen / Gutachter ist als Anlage beigefügt.
dazu: Ausschussdrucksachen-Nrn.:
14/178 Fragekatalog
14/197 Stellungnahmen zum Fragenkatalog Teil 1 und Teil 2 (Stand 23.11.99)
Christoph Matschie
Vorsitzender
Liste der Sachverständigen / Gutachter
für die Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Thema "Nukleare Abfälle/Transporte" am 29.11.1999
Sachverständige
Herr Collin (Bundesamt für Strahlenschutz)
Herr Dr. Hans-Jürgen Dibbert (RWE Energie AG)
Herr Nikolaus Piontek (Rechtsanwalt)
Herr Dr. Wolfgang Hawickhorst (GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH)
Herr Bernard Lenail (COGEMA Branche Combustibles Èt Recyclagè)
Herr Dr. Frank Musiol (NABU Naturschutzbund Bundesgeschäftsstelle)
Herr Dipl.Phys. Wolfgang Neumann (Gruppe Ökologie
Institut für ökologische Forschung und Bildung e.V.)
Herr Mycle Schneider (Wissenschaftler im Energie-Institut WISE in Paris)
Herr Dr. Ulrich Wollenteit (Rechtsanwalt)
Herr Dr. Johann B. Zech (TÜV Süddeutschland)
GUTACHTER
Dr. Florentin Lange (GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit)
Dipl.-Ing. Michael Sailer (Öko-Institut Darmstadt)
22.11.1999
Statusbericht
"Verhinderung von Grenzwertüberschreitungen
bei Transporten von Behältern mit bestrahlten
Brennelementen aus Leistungsreaktoren und
Behältern mit verglasten hochradioaktiven Spaltproduktlösungen"
A. Zusammenfassung
1. Die von den Betreibern der Kraftwerke und
Wiederaufarbeitungsanlagen geplanten Schutzmaßnahmen gegen
das Überschreiten der zulässigen Kontaminationsgrenzwerte
wurden einer zügigen und sorgfältigen gutachterlichen
Überprüfung unterzogen. Dabei wird zwischen drei
Transporttypen unterschieden. Transporte von abgebrannten
Brennelementen in die externen Zwischenlager Ahaus und Gorleben,
Transporte von Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung nach
Gorleben und Transporte von abgebrannten Brennelementen zur
Wiederaufarbeitung. Die Gutachten zu den ersten beiden
Transporttypen sind fertiggestellt, das Gutachten zu den
Transporten zur Wiederaufarbeitung wird am 22. November 1999 an
alle Betroffenen übergeben. Für dieses Gutachten haben
die Betreiber noch im Oktober 1999 notwendige Unterlagen
vorgelegt.
2. Die zuständigen Genehmigungsbehörden können Transporte erst dann wieder zulassen, wenn festgestellt ist, dass die Grenzwerte während des gesamten Transports sicher eingehalten werden. Dieses ist von den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder, dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Bundesamt für Strahlenschutz zur Zeit unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gutachten zu prüfen.
3. Für die Kraftwerke Biblis, Neckarwestheim, Philippsburg und Stade wurden Anträge auf den Abtransport abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung bzw. in die externen Zwischenlager gestellt, um Lagerengpässe und in der Folge Betriebsunterbrechungen im nächsten Jahr zu vermeiden.
Kritisch könnte die Situation insbesondere für das Kraftwerk Stade werden, da es als einzige Anlage nicht über Lagerbehälter und entsprechende Genehmigungen für eine externe Zwischenlagerung in Deutschland verfügt. Der Betreiber hat beim Niedersächsischen Umweltministerium im Juni 1999 einen Antrag auf Einsatz eines Lagergestells im Abklingbecken des Kraftwerks gestellt, um die interne Lagerkapazität um eine Jahresmenge zu erhöhen.
B. Im Einzelnen
1. 10-Punkte-Plan und Kriterienkatalog
Nach der Aussetzung der Transporte von abgebrannten Brennelementen
und verglasten radioak-tiven Abfällen wegen erheblicher
Grenzwertüberschreitungen und mangelhafter
Informationsweitergabe an die Behörden hatte das BMU am 25.
Mai 1998 einen 10-Punkte-Plan vorgelegt. Die Erfüllung der im
Plan enthaltenen Forderungen soll bei zukünftigen Transporten
gewährleisten, dass ein erneutes Auftreten von Kontaminationen
dieser Art bei den für diese Transporte benutzten
Behältern während der gesamten Transportdauer mit
hinreichender Sicherheit verhindert wird und in jedem Fall die
Benachrichtigung der zuständigen Behörden erfolgt, wenn
Überschreitungen von Kontaminationsgrenzwerten wider Erwarten
dennoch auftreten.
Auf Veranlassung des BMU in Abstimmung mit dem BMV(BW) hat das
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Gesellschaft für
Reaktorsicherheit (GRS) mit dem Öko-Institut im Unterauftrag
der GRS mit der Begutachtung der von den Kraftwerksbetreibern
beabsichtigten technischen Maßnahmen zur Verhinderung des
Auftre-tens unzulässiger Kontaminationen bei Transporten von
Brennelementen und Glaskokillen beauftragt.
Zusätzlich hat das BMU in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden von Bund und Ländern einen Kriterienkatalog
erarbeitet, der die notwendigen Anforderungen enthält, die
für zukünftige Transporte zu erfüllen sind. Dieser
wurde im Juni 1999 von einem Bund-Länder Gremium
abschließend beraten und am 10. November 1999 vom
Länderausschuss für Atomkernenergie
- Hauptausschuss - verabschiedet.
Dieser Kriterienkatalog bildet zusammen mit den Ergebnissen der
Gutachten die Grundlage für die zuständigen Behörden
(Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), EBA, Landesbehörden)
bei ihren Entscheidungen über Behälterzulassungen,
Beförderungsgenehmigungen und bei aufsichtlichen
Prüfungen.
Die bisherigen Beförderungsgenehmigungen, die wie üblich
befristet ausgesprochen worden sind, sind wegen Fristablauf
erloschen. Die Frist der Genehmigung richtet sich nach dem
Ablaufdatum der Behälterzulassung; die Zulassung für
einen Behälter wird in der Regel auf drei Jahre befristet. Die
letzte noch gültige Genehmigung war die für den Transport
von Glaskokillen nach Gorleben, die am 31. Oktober 1999 abgelaufen
ist.
Bei Erteilung einer Transportgenehmigung für abgebrannte
Brennelemente in deutsche Zwischenlager muß sichergestellt
sein, dass bei den Kraftwerken Umgangsgenehmigungen für die
Behälter durch die Länderbehörden und bei den
Zwischenlagern Einlagerungsgenehmigungen für die Behälter
durch das BfS erteilt werden.
2. Stand der Begutachtung
Die Begutachtung erfolgte getrennt für drei Transporttypen:
1. Innerdeutsche Transporte von den Kraftwerken in die Zwischenlager Ahaus und Gorleben
2. Transporte von Glaskokillen von den Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frank-reich nach Gorleben
3. Transporte von den deutschen Kraftwerken zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich.
Zu 1.
Das Gutachten für die innerdeutschen Transporte wurde am 10.
Mai 1999 fertiggestellt und nach Freigabe durch EBA/BMU an alle
Betroffenen verteilt (Bundesbehörden, Landesbehörden,
Betreiber). Es enthält etwa 60 Gutachterempfehlungen, die von
den Kraftwerksbetreibern abgearbeitet sind und deren Erfüllung
von den Gutachtern bestätigt worden ist. Das abgeschlossene
Gutachten ist eine Grundlage für die Entscheidung der
zuständigen Behörden zur Erteilung der entsprechenden
Genehmigungen (BfS für Transport- und
Einlagerungsgenehmigungen sowie für die verkehrsrechtliche
Zulassung der Behälter unter Hinzuziehung der Bundesanstalt
für Materialprüfung (BAM) als Gutachter, EBA für
Transportgenehmigungen leerer Behälter, Landesbehörden
für die Beladung der Behälter). Für die Einlagerung
selbst ist die abschließende Zustimmung der
Länderaufsichtsbehörden, für den Transport die der
Länderinnenbehörden erforderlich.
Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Fachausschuss
Brennstoffkreislauf - (LAFAB), in dem alle o.g. handelnden
Behörden vertreten sind, hat am 29. September 1999 das
genannte Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen und als
ausreichende Basis für die weitere Bearbeitung der gestellten
Anträge für Transport und Einlagerung bewertet.
Zu 2.
Obwohl die Behälter für die Glaskokillen trocken, d.h.
ohne Kontakt mit den Becken der Wiederaufarbeitungsanlage, beladen
werden, wurden sie in die Transportaussetzung mit einbezogen, da es
sich um ähnliche Behälter (Castor) handelt und
Querkontaminationen bei der Beladung nicht auszuschließen
sind.
Das Gutachten für die Glaskokillentransporte wurde am 24. Juni
1999 fertiggestellt und vom EBA/BMU an die Betroffenen
(Bundesbehörden, Landesbehörden, Betreiber)
übergeben. Das Gutachten enthält etwa 30
Gutachterempfehlungen, die in gleicher Weise wie zu 1. abgearbeitet
wurden. Der LAFAB wurde über dieses Gutachten ebenfalls
unterrichtet. Er hat es am 29. September 1999 zur Kenntnis
genommen, aber keine Bewertung ausgesprochen, da hiervon nur das
BfS und das Land Niedersachsen betroffen sind.
Zu 3.
Die Begutachtung der Transporte in die Wiederaufarbeitung war
aufwendiger und vom Umfang her weitaus größer, als bei
den anderen beiden Transporttypen, da hier mehrere Behälter zu
betrachten sind, die Transportzyklen komplexer sind und z.T. aus
dem Ausland (Frankreich, England) Unterlagen einzuholen
waren.
Im September 1999 sind für die Begutachtung der Transporte zur
Wiederaufarbeitung die letzten relevanten Unterlagen seitens COGEMA
(Messmethode zur Verifizierung der Kontaminationsfreiheit,
Handhabung und Prüfmessungen am Umschlagplatz Valognes,
Verfahrensbeschreibung zur Produktkontrolle) vorgelegt worden und
ergänzende Teilbeschreibungen auf Anfragen der Gutachter bis
in den Oktober 1999 hinein nachgereicht worden, wie z.B.
Überarbeitung des Ablaufplans Kontaminationsschutz
Stachelbehälter durch EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
Messungen im Deckelschraubenbereich durch die Fa. Acta,
Handhabungskonzept für Castor II b-Behälter durch
PreußenElektra. Ein Rohentwurf des Gutachtens wurde dem
Auftraggeber EBA am 29. Oktober 1999 vorgelegt. Die Abnahme des
500-seitigen Entwurfs erfordert ca. drei Wochen; das Gutachten wird
am 22. November 1999 allen Betroffenen übergeben. Es
enthält etwa 100 Empfehlungen, die von den Betroffenen
abzuarbeiten sind.
Bereits während dieser Abnahmezeit wurden vom EBA/BMU die
Ergebnisse des Gutachtens-entwurfes und die Vorgehensweise für
die Abarbeitung der Gutachterempfehlungen mit allen Betroffenen
erörtert. Am 10. November 1999 fand hierzu ein Gespräch
mit den EVU und am 16. November 1999 mit den atomrechtlich
zuständigen Behörden (BfS, BAM, Landesbehörden)
statt.
3. Entsorgungssituation der Kraftwerke
Mit Ausnahme von Obrigheim, das über ein großes Brennelement-Zwischenlager am Standort verfügt, sind alle Kraftwerke kurz- bis mittelfristig darauf angewiesen, abgebrannte Brennelemente entweder in Zwischenlager oder zur Wiederaufarbeitung zu transportieren, um Lagerengpässe zu vermeiden, die eine Betriebsunterbrechung zur Folge hätten. Eine Übersicht gibt folgende Tabelle:
Kraftwerksinterne Lagerkapazitäten | |
Stand 07/99 | |
Kernkraftwerk | noch freie StellplätzerechnerischeReichweite des interneninternes Lager erschöpft |
Lagers | |
BE Jahre Revisionstermin |
|
Baden-Württemberg | |
Obrigheim | 101431,7 |
Philippsburg 1 | 120,1Mai 2000d) |
Philippsburg 2 a) | 681,4 |
Neckarwestheim I | 390,8Mai 2000d) |
Neckarwestheim II a) | 360,8Aug 2000d) |
Bayern | |
Grafenrheinfeld | 1533,3 |
Isar 1 | 8648,2 |
Isar 2 | 2936,1 |
Gundremmingen B | 8555,8 |
Gundremmingen C | 11868,0 |
Hessen | |
Biblis A a) | 600,9Aug 2000d) |
Biblis B | 140,2Mai 2000d) |
Niedersachsen | |
Stade | 60,1Feb 2000c) |
Unterweser | 2134,4 |
Grohnde | 2084,3 |
Emsland> | 1683,2 |
Rheinland-Pfalz> | |
Mülheim-Kärlich (außer Betr.) | 413 |
Schleswig-Holstein | |
Brunsbüttel> | 1642,0> |
Krü mmel b)> | 3672,9> |
Brokdorf | 1603,3> |
BE = Brennelemente |
a) Die im August 1999 geplanten Entladungen sind bei den freien Stellplätzen bereits berücksichtigt. |
b) Freiräumbare Stellplätze
sind bei den "noch freien Stellplätzen"
hinzugerechnet.
c) Das Kernkraftwerk Stade hat beim
Niedersächsischen Umweltministerium die Erweiterung der
Lagerkapazität mittels eines Zusatzgestells beantragt, mit dem
die kraftwerksinterne Lagerkapazität um ca. 1 Jahr, also bis
2001, erhöht werden soll.
d) Transporte Anfang 2000 nach
Gorleben/Ahaus erforderlich, falls Transporte in die
Wiederaufarbeitung
oder Transportbereitstellung nicht
möglich und Betriebseinschränkungen vermieden werden
sollen.
Wie aus der voranstehenden Tabelle zu entnehmen ist, werden Lagerengpässe im Laufe des Jahres 2000 bei den Kraftwerken Philippsburg 1, Neckarwestheim I und II, Biblis A und B sowie Stade auftreten, falls ein Abtransport von abgebrannten Brennelementen oder eine Erhöhung der kraftwerksinternen Lagerkapazität nicht möglich ist.
Um einer Engpasssituation mittelfristig zu begegnen, hat bisher
nur der Betreiber des Kraftwerks Emsland einen Antrag auf ein
standortnahes Zwischenlager gestellt. Neckarwestheim will diesen
Engpass durch eine kurzfristige Lagerung am Standort in einem
Transportbereitstellungslager überbrücken.
PreussenElektra ist am 04. Februar 1999 vom BMU dringend geraten
worden, für das Kernkraftwerk Stade bestehende
Überlegungen zum Einsatz eines neuen Brennelement-Lagergestell
im Abklingbecken zur Überbrückung von Engpässen zu
konkretisieren und beim Niedersächsischen Umweltministerium
einen entsprechenden Antrag einzubringen. Der entsprechende Antrag
wurde erst am 08. Juni 1999 gestellt.
Der Betreiber des Kraftwerkes Biblis B hat gleichfalls zur
Erweiterung der kraftwerksinternen Lagerkapazität am 18.
August 1999 beim Hessischen Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft und Forsten einen Antrag auf Einsatz eines
Lagergestells im Abklingbecken gestellt. Mit dem Lagergestell
können 56 von 66 für die nächste Revision
benötigte Lagerpositionen zur Verfügung gestellt
werden.
Im Hinblick auf die im nächsten Jahr anstehende
Engpasssituation hat das BMU am 25. Oktober 1999 mit den Vertretern
der betroffenen Länderbehörden, deren Gutachtern und den
Betreibern Möglichkeiten erörtert, ob und evtl. wie
Entsorgungsengpässen begegnet werden kann. In dem
Gespräch hat das BMU die Betreiber und
Genehmigungsbehörden aufgefordert, vorsorglich zu prüfen,
ob evtl. entstehende Engpässe durch kraftwerksinterne
Transportbereitstellung überbrückt werden können.
Für eine Transportbereitstellung, die im Hinblick auf die
erforderliche Überbrückungszeit eine vorübergehende
Lagerkapazitätserhöhung erforderlich macht, hat das BMU
die Kraftwerksbetreiber aufgefordert, entsprechende
Genehmigungsanträge bei den Länderbehörden zu
stellen. Das BMU hat dabei betont, dass es Aufgabe der Betreiber
ist, in ihrem eigenen Interesse, auch für den Fall, dass es
nicht rechtzeitig zu Transporten kommt, ausreichende Vorsorge zu
treffen.
Das BMU hat in diesem Gespräch sowohl den Kraftwerksbetreibern
als auch den anwesenden Landesbehörden deutlich gemacht, dass
die Verfahren selbstverständlich nach den entsprechenden
Verfahrensvorschriften abzuwickeln sind. Bei den Anforderungen an
die Sicherheit der Kraftwerkszwischenlagerung zum Zwecke der
Transportbereitstellung wird es keine Abstriche geben.
4. Stand der Transportgenehmigungsverfahren
Im Vorgriff auf die abschließenden Ergebnisse der
Begutachtung hat die Nuclear Cargo Service (NCS), eine Tochter der
Deutschen Bahn AG, im Auftrag der Kraftwerksbetreiber von
Philipps-burg, Biblis und Stade im Juni 1999 Anträge zum
Abtransport abgebrannter Brennelemente in die
Wiederaufarbeitungsanlagen gestellt. Für Neckarwestheim wurde
von der NCS im Juni 1999 der Abtransport sowohl zur
Wiederaufarbeitung als auch zum Zwischenlager Ahaus beantragt.
Philippsburg und Biblis haben im September 1999 ebenfalls
Abtransporte nach Ahaus beantragt. Alle gestellten Anträge
sind zur Zeit noch nicht beschieden.
1. Innerdeutsche Transporte
Die zum Genehmigungsverfahren für Ahaus eingereichten
Antragsunterlagen werden zur Zeit vom BfS geprüft. Ein noch
offener und zu klärender Punkt ist hier insbesondere, wie die
thermisch bedingte Ausdehnung der Moderatorstäbe in den
Behälterwandungen zu beherrschen ist. Zur Moderatorausdehnung
hat die BAM am 08. November 1999 dem BfS eine Stellungnahme
vorgelegt, in der sie zu dem Ergebnis kommt, dass die
Moderatorausdehnung sich in den zugelassenen Grenzen bewegt, wenn
die Wärmeleistung im Behälter reduziert ist. Dies trifft
insbesondere auf die eingelagerten Behälter in Ahaus und auf
die bereits beladenen Glaskokillenbehälter zu. Diese
Stellungnahme wird vom BfS im Rahmen der Transportgenehmigungen
geprüft.
2. Transporte von Glaskokillen
Die NCS hat am 28. Juli 1999 einen Antrag auf Transporte der
Glaskokillen in das Transportbehälterlager Gorleben gestellt.
Die Empfehlungen des Gutachtens sind abgearbeitet. Die BAM hat am
08. Oktober 1999 eine Stellungnahme zur Moderatorproblematik dem
BfS vorgelegt; diese wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom
BfS geprüft.
Für Transporte zum Zwischenlager nach Gorleben soll die
sogenannte Jeetzel-Brücke genutzt werden, die der
Ertüchtigung bedarf. Es ist geplant, die vorhandene
Brücke zu sanieren. Die DB Netz AG hat die entsprechenden
Unterlagen fertiggestellt und Anträge für das
Planfeststellungsverfahren eingereicht. Im Rahmen dieses
verkehrsrechtlichen Verfahrens werden durch die
Planfeststellungsbehörde (EBA), neben den eingereichten
baulich-technischen Unterlagen für das Brückenbauwerk,
auch Belange des Natur- und Denkmalschutzes zu prüfen sein. Da
die Jeetzel im Winter und Frühjahr hohe Wasserführung
hat, können von November bis Mai in der Regel keine
Sanierungsarbeiten an der Brücke durchgeführt werden. Die
DB Netz AG rechnet mit der Betriebsbereitschaft der Brücke
nicht vor Herbst 2000.
Für den Rücktransport der seit März 1998 bei der
Cogema beladenen Glaskokillen-Castor-Behälter hat die NCS im
Oktober 1999 einen Antrag auf Streckenführung über
Arendsee (Sachsen-Anhalt) mit mobiler Umladung von Schiene auf
Straße gestellt. Für den Umschlag im Bahnhof Arendsee
muss dieser doch baulich nachgebessert werden. Im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens zur Erteilung der Schwerlastgenehmigung
werden die Straßenverbindungen zum TBLG
(Genehmigungsverfahren nach § 6 ATG) geprüft. Ob die
kürzere Variante der Streckenführung möglicherweise
belastbar ist, wird ebenfalls im Rahmen der Schwerlastgenehmigung
geprüft. Aus polizeilicher Sicht (NMI und IM ST) bestehen
erhebliche Bedenken gegen die geplanten Strecken: Länge der
Strecken, aus der Streckenlänge resultierender Zeitbedarf
für den Transport. Örtlichkeiten (Waldgelände) und
eingeschränkte Ausweichmöglichkeiten.
3. Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen in England und Frankreich
Für eine Bescheidung der entsprechenden Anträge auf
Behälterzulassung und Beförderung zur Wiederaufarbeitung
ist die Abarbeitung der Empfehlungen aus dem vorher genannten
Gutachten zur Einhaltung der Kontaminationsgrenzwerte
Voraussetzung.
Der Abtransport von Brennelementen zur Wiederaufarbeitung soll im
Wesentlichen in ausländischen Behältern erfolgen. Diese
Behälter benötigen neben der Zulassung, die von den
ausländischen Behörden erteilt wird, eine deutsche
Anerkennung (Validierung), die in allen Fällen noch aussteht.
Die Validierungsverfahren, bei der die BAM u.a. auch Aspekte der
Kontamination gutachterlich prüft, sind noch nicht
abgeschlossen. Auch diese Prüfung hängt vom
abschließenden Ergebnis des o.g. Gutachtens ab.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für den
Entsorgungsweg der Wiederaufarbeitung nach § 9a AtG ein
Nachweis der schadlosen Verwertung für die dabei gewonnenen
Kernbrennstoffe zu führen ist.
Das BfS hat die Innenministerien der Länder um Mitteilung
gebeten, ob Tatsachen bekannt sind, die im Hinblick auf alle
beantragten Transporte (aller 3 Transporttypen) im Einzelfall
überwiegende öffentliche Interessen gemäß
§ 4 Abs. 2 Nr. 6 AtG begründen können, die der Wahl
der Art, der Zeit und des Weges der Beförderung
entgegenstehen.