Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - A >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Bundestag

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. In der 15. Wahlperiode hat unser Parlament 598 Mitglieder. Davon wurden 299 in den Wahlkreisen direkt gewählt, die gleiche Anzahl zog über die Landeslisten in das Parlament ein.

Weitere 5 Abgeordnete erhielten ihr Mandat als sogenanntes Überhangmandat.

Mit der Wahl erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages von den Wählerinnen und Wählern für eine begrenzte Zeit das Mandat, in politischer Verantwortung für das ganze Volk zu handeln.

Der Bundestag ist der zentrale Ort demokratischer Diskussionen und Entscheidungen für alle Bürgerinnen und Bürger. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Bewilligung des Staatshaushalts (Budgetrecht).

Weitere wichtige Befugnisse kommen hinzu. Dazu gehören vor allem:
  • die Entscheidung über einen Antrag des Regierungschefs, ihm das Vertrauen auszusprechen; und die Möglichkeit, den Kanzler durch konstruktives Misstrauensvotum, nämlich durch die Wahl eines Nachfolgers zu stürzen;
  • die Feststellung des Spannungs- und Verteidigungsfalles,
  • die Bestimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des "Gemeinsamen Ausschusses", der in Notfällen viele parlamentarische Zuständigkeiten übernimmt;
  • ferner die endgültige Entscheidung über einen Friedensschluss;
  • die Beteiligung an der Wahl des Bundespräsidenten,
  • das Recht, den Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen,
  • die Wahl der Hälfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts,
  • die Beteiligung an der Berufung von Richterinnen und Richter für die obersten Gerichtshöfe des Bundes,
  • die Entsendung von Abgeordneten in internationale Gremien,
  • die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enquete- Kommissionen,
  • die Erledigung von Bitten und Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag,
  • die Prüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit einer Bundestagswahl,
  • die Entscheidung in Immunitätsangelegenheiten, das heißt die Aufhebung des Schutzes von Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung.
Der Bundestag ist völlig unabhängig und frei in der Wahl seiner Gremien, insbesondere seines Präsidenten und dessen Stellverteter.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b13
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA