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Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter und acht von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern.

Bei der Auswahl der Beisitzer sollen i. d. R. die von den Parteien vorgeschlagenen Personen in der Reihenfolge der Zweitstimmenergebnisse dieser Parteien berücksichtigt werden.

Die Aufgaben des Bundeswahlausschusses sind:
  1. die Feststellung, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind;
  2. die Entscheidung darüber, welche Vereinigungen, die bis zum 90. Tag vor der Wahl ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind;
  3. die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung einer Landesliste;
  4. die Entscheidung über die Erklärungen über den Ausschluss von der Listenverbindung;
  5. die abschließende Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl im Wahlgebiet.
Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich.

Die Amtszeit des Bundeswahlausschusses endet spätestens mit dem Ende der Wahlperiode.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b17
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