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Wahlen
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Diskontinuität

Während der Wahlperiode im Bundestag nicht zu Ende beratene Vorlagen gelten mit Ablauf der Wahlperiode als erledigt (Diskontinuität).

Ein neuer Bundestag kann jedoch beschließen, dass solche Vorlagen erneut beraten werden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/d/d02
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