Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - A >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Konstituierung des Deutschen Bundestages (Wahlperiode)

Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss.

Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.

Der 15. Deutsche Bundestag war am 22. September 2002 gewählt worden und am 17. Oktober 2002 erstmalig zusammengetreten. Damit endete die 14. Wahlperiode.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/k/k03
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA