*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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2.3.3.3    Kleine und mittlere Unternehmen in Entwicklungsländern

In den Entwicklungsländern (EL) finden sich eine Vielzahl von Kleinstunternehmen, d. h. auch Einpersonen-Unternehmen. Entsprechend geringer sind die durchschnittlichen Jahresumsätze der KMU. Häufig besteht für KMU keine formelle Registrierung; sie unterliegen damit praktisch weder einer Arbeitsgesetzgebung noch einer Steueraufsicht. Der informelle Sektor mit Klein- und Kleinstunternehmen expandiert. Für KMU in den Entwicklungsländern ist der Zugang zum Kreditmarkt in der Regel außerordentlich schwierig. In vielen Weltregionen sind formelle Bankinstitute nicht präsent, und wenn es sie gibt, fehlen die Voraussetzungen bei den KMU, um Kredite einwerben zu können. Daher sind oftmals die notwendigsten strukturellen Voraussetzungen, die eine selbständige Tätigkeit und den Aufbau eines Unternehmens möglich machen, nicht gegeben.

Doch sind KMU in den Entwicklungsländern unverzichtbar für Beschäftigung, Innovation und damit Armutsbekämpfung; sie gelten als eine Art „Schockabsorber“ für die ökonomisch-sozialen Schocks, die die Weltmarktöffnung und mit ihr die internationale Konkurrenz in vielen Ländern auslöst. Ein positiver Ansatz aus der Globalisierung ergibt sich in der Verbesserung der Zusammenarbeit mit KMU in Entwicklungsländern und KMU aus den Industrieländern. So werden zunehmend Kooperationen und Partnerschaften auf Zeit oder auch mit langfristigem Engagement eingegangen.

Bei den ärmsten Ländern sind es überwiegend die fehlenden oder defizitären Rahmenbedingungen (KfW 2000b), wie z. B. Infrastruktur, Technik, Ausbildung, Human Resources, Information und Beratung oder kulturelle Einflüsse, die ein selbständiges unternehmerisches Engagement erschweren oder gar unmöglich machen und somit mittelfristig keine großen Chancen für eine Veränderung der wirtschaftlichen Situation bieten. Besonders wichtig ist der Sachverhalt, dass in vielen Ländern der rechtliche Rahmen unzureichend ist, dass die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet werden kann, dass Menschenrechtsverletzungen stattfinden und dadurch ein „Business Climate“ erzeugt wird, das normale Unternehmen abschreckt, aber die organisierte Kriminalität anzieht.

Die Globalisierung der Finanzmärkte dürfte den Zugang zu Kapital für KMU kaum verbessern. Daher ist die Entwicklungszusammenarbeit beim Aufbau von Kreditinstituten, Genossenschaftsbanken und sonstigen Finanzdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen bei der Förderung des Bankwesens sowie bei der Beratung zum Aufbau von Zentralbanken seit vielen Jahren und auch in Zukunft unverzichtbar. In der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ), die auf deutscher Seite von der KfW organisiert wird, hat das Finanzsektor-Engagement derzeit ein Volumen von knapp einer Milliarde Euro, das entspricht zehn Prozent der jährlichen FZ-Zusagen (Deutscher Bundestag 2001: 8). Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit leistet die GTZ in 27 Ländern Beratungshilfen zum Aufbau von Finanzinstitutionen, ein­ schließlich Mikrokreditprogrammen (Deutscher Bundestag 2001:8ff.).

Auch andere Geber, allen voran die Weltbank, nehmen diesen Bereich sehr ernst. „Die Mobilisierung lokaler Ressourcen erfuhr eine besondere Bestätigung in der Krise: Finanzinstitute, die sich über Sparkonten lokal refinanzierten, haben die Finanzkrise 1997/1998 nicht nur überstanden, sondern sogar Zulauf von solchen Kunden erhalten, deren Banken zu stark von internationalen Finanzierungen abhängig waren“ (Deutscher Bundestag 2001: 9).

Von den möglichen Auswirkungen von Basel II sind KMU in Entwicklungsländern i.d.R. nicht direkt betroffen, da die Mehrheit der KMU voraussichtlich keinem Rating unterzogen werden kann. Allerdings spüren sie die Auswirkungen, wenn eine Abstufung des Länderrating für das jeweilige Land erfolgt, da sich die Refinanzierungsbasis der formellen Banken verschlechtert und somit die Kreditversorgung für alle Kreditnehmer beeinträchtigt wird.




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