*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.3.4.2    Demokratisierung der WTO

Die WTO besitzt bloß eine mittelbare demokratische Legitimation. In dem Zusammenhang gibt es eine Reihe unterschiedlicher Überlegungen, um Legitimation und Transparenz zu erhöhen. Einen der möglichen Ansatzpunkte greifen die bereits seit einiger Zeit existierenden Vorschläge auf, eine Parlamentarische Versammlung mit beratender Funktion vor den WTO-Tagungen einzurichten. Auf der Ministerkonferenz von Doha haben sich auf die Initiative des Europäischen Parlamentes und der Inter-parlamentarischen Union hin Parlamentarier zusammengefunden, um diese Möglichkeit erneut zu erörtern. Das Treffen der Parlamentarier im Kontext der Ministerkonferenz in Doha appellierte schließlich an die Regierungen, folgenden Zusatz der Ministererklärung hinzuzufügen: „Transparency of the WTO should be strengthened by associating Parliaments more closely with the activities of the WTO“.47 Das Europäische Parlament schlägt hierzu vor, schon jetzt eine provisorische Infrastruktur zu schaffen und zu finanzieren. Angesichts der Schwierigkeiten, die für den endgültigen Einsetzungsbeschluss erforderliche Einstimmigkeit zu erreichen, fragt es sich allerdings, ob damit nicht ein „ewiges Provisorium“ geradezu programmiert würde. Dieses würde in seiner Legitimation sehr angreifbar und daher in seinem Gewicht eher begrenzt sein.

Was parlamentarische Einflussmöglichkeiten in Richtung WTO angeht, sind allerdings aus europäischer Sicht jene Überlegungen bedeutsamer, die zum Thema „Kontrolle der EU-Handelspolitik durch das Europäische Parlament und die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten“ angestellt werden. Hintergrund hierfür ist Art. 133 EGV, der die handelspolitische Zuständigkeit von den Mitgliedstaaten nach Brüssel verlagert und die Formulierung der gemeinsamen Handelspolitik dem sog. „Art.-133-Ausschuss“ zuweist. Das Demokratiedefizit der Gemeinschaft ist in diesem Bereich besonders augenfällig, weil nicht nur das Europäische Parlament angesichts seiner begrenzten Kompetenzen, sondern auch die nationalen Parlamente von einer echten Kontrolle ausgeschlossen sind.

Das Europäische Parlament hat deshalb die Mitgliedstaaten wiederholt aufgefordert, durch Änderung des EG-Vertrages seine umfassende Beteiligung vorzusehen. In die Bewertung dessen, wie Handelspolitik konzipiert und überprüft wird, müssten Parlamente und die Zivilgesellschaft einbezogen werden. Das Verhältnis der Kontrolle durch das Europäische Parlament zu etwaigen Kontrollrechten der mitgliedstaatlichen Parlamente bleibt dabei allerdings offen.



47 Diese Forderung fand keinen Niederschlag in der Ministererklärung.

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