*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.4.3.2    Der plurilaterale Ansatz: Eine Clublösung als Keimzelle einer globalen Wettbewerbsordnung

Die Folgen dieser globalen wirtschaftlichen Konzentration berühren die entwickelten Industrieländer als Hauptsitzstaaten der fusionierenden Unternehmen und ihre Produktionsstätten in der Regel stärker als die Entwicklungsländer. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Diskussion über eine globale Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und den Missbrauch von Marktmacht mit den Industriestaaten zu beginnen, die bereits eine entwickelte Wettbewerbsordnung und Erfahrungen mit ihrer Implementierung haben, und diesen „Club“ beitrittsoffen zu gestalten. In eine solche Richtung zielt das im Oktober 2001 in New York gegründete „International Competition Network (ICN)“.50 Dessen Nahziel ist wie folgt definiert: „Initially, the ICN will focus on the merger control process as it applies to multinational mergers“ (ICN Interim Chair 2001).

Auch hier wird es zunächst um einen intensiveren Informationsaustausch und verbesserte Kooperation in der Wettbewerbspolitik gehen. Die allermeisten Mitglieder des ICN haben jedoch bereits langjährige Erfahrungen mit dem Antitrust-Recht und dem Instrument der Fusionskontrolle. Dies bietet die Chance, dass sich hier schneller als sonstwo im Wege einer „soft harmonisation“ zunächst gemeinsame Auslegungsregeln herausbilden51, die sich nach und nach verdichten und zu einem Regelwerk entwickeln können. Auch dieser Prozess wird Zeit benötigen. Ob sich in längerer Sicht für das ICN die Frage nach dem Status einer völkerrechtlich abgesicherten Institution stellt, ist heute freilich noch nicht abzusehen. Auszuschließen ist dies jedoch nicht, zumal heute schon von den international tätigen Unternehmen und der Anwaltschaft lauthals Klage über den „multi-jurisdiktionalen“ Aufwand an Zeit und Kosten bei grenzüberschreitenden Fusionsvorhaben geführt wird.



50 Dessen Gründungsmitglieder sind Australien, Deutschland, die Europäische Union, Frankreich, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Mexiko, Südafrika, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und Zambia.

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51 Konkrete Ansätze hierzu sind bereits vom Wettbewerbsausschuss der OECD erarbeitet worden.

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