*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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3.4.4       Empfehlungen der Enquete-Kommission

Zentrale Bedeutung für die Empfehlungen der Enquete-Kommission erhält das Problem der Vermachtung des internationalen Wirtschaftsverkehrs, das sich weltweit vor allem durch Megafusionen aufbauen kann.

Empfehlung 3-21       Unterstützung internationaler Kooperationen in der Wettbewerbs­ politik

Alle Schritte hin zu mehr internationaler Kooperation der nationalen Stellen, in deren Zuständigkeit Wettbewerbspolitik und -recht liegen, sind zu unterstützen. Eine Ausweitung des Verbots nationaler Kartelle auf das Verbot von Exportkartellen ist anzustreben.

Empfehlung 3-22       Nutzung des vorhandenen Wettbewerbsinstrumentariums

Die Kommission empfiehlt, in Ermangelung eines multi­ lateralen Wettbewerbsrechts zunächst das vorhandene    Wettbewerbsinstrumentarium konsequent zu nutzen und grenzüberschreitende Kooperationen zu fördern. Verstärkte bilaterale Zusammenarbeit kann auch als Vorbild für mehr als zweiseitige (plurilaterale) Abkommen wirken.

Die Enquete-Kommission empfiehlt, auf mehreren Ebenen gleichzeitig eine schrittweise Annäherung wettbewerblicher Grundprinzipien zu betreiben. Neben der bilateralen ist auf multilateraler Ebene die Arbeit der WTO „Working Group on the Interaction between Trade and Competition Policy“ zu unterstützen, die vor allem auf die Einführung eines Verbots für Hardcore-Kartelle hinzielt. Von besonderer Wichtigkeit ist daneben die Unterstützung des International Competition Network, das Standards für ein internationales Wettbewerbsrecht insbesondere bei der Fusionskontrolle anstrebt.

Empfehlung 3-23       Abkommen zur Sicherstellung wettbewerblicher Kernprinzipien

Obwohl multilaterale Wettbewerbsregeln in eher langfristiger Perspektive erreichbar sein werden, empfiehlt die Enquete-Kommission, an diesem Ziel festzuhalten. Am Ende eines derartigen Prozesses sollte schließlich auch eine Art „Weltkartellamt“ stehen. Als einen positiven Beitrag dahin sollten mit Hilfe der OECD und der UNCTAD Regularien entwickelt werden, die den international agierenden Unternehmen diejenigen Praktiken in den Entwicklungsländern verbieten, die ihnen wettbewerbsrechtlich auf den heimischen Märkten auch verboten sind.

Empfehlung 3-24       Aufbau wettbewerbspolitischer Institutionen in Entwicklungs­ ländern

Durch gezielte technische Hilfe sollte der Auf- und Ausbau von wettbewerbspolitischen Institutionen – etwa eines Wettbewerbsrechts und der dazu gehörenden Behörden – in den Entwicklungsländern, die dies wünschen, unterstützt werden. Die Erfahrungen, die die Industrieländer beim Kampf gegen die Vermachtung ihrer Märkte gemacht haben, sollen international breit zugänglich gemacht werden.




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