*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

 zurück weiter  Kapiteldownload  Übersicht 


   3.6.4       Der Runde Tisch Verhaltenskodizes und Sozialstandards im Rahmen von Private Public Partnership

Im Kontext der Monitoringverfahren von Unternehmen am deutschen Markt sind vor allem zwei Ansätze hervorzuheben, die im Zusammenhang zu sehen sind: a.) der ‘Runde Tisch Verhaltenskodizes’ (seit Januar 2001) und b.) die Pilotprojekte zur Einführung von Sozialstandards  im Rahmen des Programms PPP (Private Public Partner­ ship) des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in Kooperation zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand.

Dabei besteht zwischen dem Projekt des ‘Runden Tisches’ und den Sozialstandardprojekten im Rahmen des PPP kein unmittelbarer formaler Zusammenhang. Allerdings kann ein Konsens der Akteurinnen und Akteure des ‘Runden Tisches’ dem BMZ Projekte wohlwollend empfehlen, die im Rahmen von PPP beantragt wurden. Dazu gehörte bspw. ein Projekt zur Verbesserung der Implementierung des ‚Flower Label Program’ für Export­ blumen in Afrika und Lateinamerika.

Der strategische Ansatz des ‘Runden Tisches’ wie auch der Projekte zur Implementierung von Sozialstandards im Rahmen von PPP besteht darin, freiwillige private Initiativen für andere zivilgesellschaftliche Akteure transparent zu gestalten, ihre Wirkung zu verbessern und dritte Akteure einzubeziehen. Der Staat kann dabei eine konsensstiftende und organisierende Rolle spielen. Konsensstiftung und Orientierung werden dabei über konkrete Praxisprojekte in Partnerschaft mit der Wirtschaft – im Sinne von ‘Good Practices’ als Multi-Stakeholder-Projekte entwickelt. Zu den beteiligten Akteurinnen und Akteuren gehören Vertreter von NGO, Gewerkschaften, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Ministerien. Die beteiligten Akteure kamen dabei überein, „ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, wie freiwillige Verhaltenskodizes wirksam, transparent und partizipativ eingeführt und umgesetzt werden können“ (Runder Tisch Verhaltenskodizes 2001: 1).

Die Initiative versteht sich als Forum, das eng mit dem Arbeitskreis ‘Menschenrechte und Wirtschaft’ zusammenarbeitet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Wirtschaftsverbände, der Nichtregierungsorganisationen und der Gewerkschaften zusammensetzt. Die Akteurinnen und Akteure des Runden Tisches stimmen grundsätzlich darüber ein, dass die Kernarbeitsnormen der ILO als Sozialstandards anzuwenden seien. Verfahrensrichtlinien und Kodizes wie die Beschaffungs-Verhaltensregeln der AVE (Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels), der OECD, der britischen Ethical Trading Initiative (ETI) und des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) werden dabei explizit als Orientierungsrahmen für den Runden Tisch anerkannt.

Im Zuge der Erörterung unterschiedlicher Modelle sollen für alle Seiten akzeptable Verfahren des Monitorings und der Verifizierung erarbeitet und eruiert werden.80 Eine wichtige Arbeitsfrage ist dabei, wie die Beteiligung von Gewerkschaften und NGO künftig dabei aussehen könnte. Im Rahmen dieses Prozesses werden Monitoringverfahren dabei zur Diskussion gestellt und Pilotmaßnahmen gemeinsam projektiert, die Schlussfolgerungen für die Umsetzung von Codes of Conduct ableiten lassen.



80 Wie beim Runden Tisch einhellig berichtet wurde, sind mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Audits keine guten Erfahrungen gemacht worden. Es ist erforderlich, geeignete Auditverfahren und -unternehmen zu entwickeln und zu akkreditieren.

zurück zum Text



 zurück weiter  Top  Übersicht 


Volltextsuche