*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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   4.9.1.5 Exkurs: Schattenwirtschaft als Teilbereich der informellen Arbeit49

Als Teilbereich der informellen Arbeit umfasst Schattenwirtschaft all diejenigen Tätigkeiten, die im Sinne der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Wertschöpfung darstellen, aber in den bestehenden amtlichen Statistiken nur zum Teil ausgewiesen werden. Schattenwirtschaft unterscheidet sich insofern von den Aktivitäten, die als Summe aller Güter und Dienstleistungen im offiziellen BIP enthalten sind, als keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden. Ein weiteres Merkmal der Schattenwirtschaft ist die häufige Verletzung von arbeits- und sozialrechtlichen Normen (u.a. Überstundenregelung, Arbeitsschutzgesetzgebung) (Schneider 2001, 2001a).

Bei der Messung von Schattenwirtschaft wird zwischen direkten und indirekten Methoden unterschieden. Direkte Methoden umfassen Umfragen und Erhebungen. In Deutschland haben sie in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen, da die Auskunftsverweigerungsquote zu Schattenwirtschaft bei Haushaltsbefragungen seit 1996/97 nur noch bei ungefähr 0,8 Prozent liegt. Diese Quote lag Ende der 1970er Jahre noch bei über 30 Prozent, so dass zu diesem Zeitpunkt das Instrument der Direktbefragung kaum aussagefähig war. Die enorm gestiegene Bereitschaft, über Schattenwirtschaft Auskunft zu geben, kann als allgemeiner Wertewandel interpretiert werden. Schattenwirtschaft wird offensichtlich zunehmend als „Kavaliersdelikt“ empfunden, über das bereitwillig Auskunft gegeben wird.50

   Nach dem Bargeldansatz (vgl. Fußnote 49) haben besonders die südeuropäischen Länder einen relativ hohen Anteil an Schattenwirtschaft (25–30 Prozent des offiziellen BIP). Die skandinavischen Länder und Belgien haben Anteile von ca. 17 bis 19 Prozent. Deutschland liegt mit 16 Prozent des BIP im mittleren Feld. Die Länder Schweiz, USA, Japan, Österreich sind im unteren Drittel vertreten. Der ungewichtete OECD-Durchschnitt liegt bei 16,7 Prozent in den Jahren 1999/2000 (Schneider 2001, s. Abbildung 4-17).

Im Gegensatz zu den Ländern Südeuropas, in denen die Anteile der Schattenwirtschaft auf hohem Niveau in den 90er Jahren relativ stabil oder leicht rückläufig waren, ist der Anteil der Schattenwirtschaft von 1989 bis 1999 in Deutschland von 11,8 auf 16 Prozent gestiegen. Jüngste Schätzungen zeigen, dass die Schattenwirtschaft in Deutschland von 643 Milliarden DM (2000) auf 658 Milliarden DM (ca. 335 Milliarden Euro) im Jahr 2001 gestiegen ist. Innerhalb Deutschlands gibt es beim Umfang der Schattenwirtschaft erhebliche regionale Unterschiede. Mit Abstand weist Berlin West die höchste Zunahme der Schattenwirtschaft in den Jahren 1995–1999 auf. Im Bundestrend zeichnen sich noch  Niedersachsen und Schleswig Holstein durch hohe Raten in der Schattenwirtschaft aus (Schneider 2001).

Bezüglich der Daten über Schattenwirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern bestehen große Unsicherheiten. Studien Schneiders (2001, 2001a) zufolge lag 1998/99 die Schattenwirtschaft in ausgewählten Ländern des asiatischen Raums in Prozent des offiziellen BIP in Bangladesh bei 34,6 %, Indien bei 22,4 %, Malaysia bei 30,7 %, Pakistan bei 35,8 %, den Philippinen bei 42,4 % und Thailand bei 51,6 %, so dass in vielen Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas, sowie in ehemaligen Ostblockländern auch von einer Parallelwirtschaft gesprochen werden kann. Diese Werte steigen in Afrika bis auf 50 Prozent. Im Durchschnitt liegt der prozentuale Anteil der Schattenwirtschaft am BIP der 33 afrikanischen Ländern bei circa 26 Prozent. Gleichwohl beträgt der prozentuale Anteil der in Schattenwirtschaft arbeitenden Personen bezogen auf alle Erwerbstätige circa 55 Prozent. In Lateinamerika erreicht der Anteil der Schattenwirtschaft am BIP-Wert von durchschnittlich über 20 Prozent. Auch hier sind jedoch die Hälfte der Erwerbstätigen in der Schattenwirtschaft tätig. Auch in den neun ost­ europäischen Ländern liegt der durchschnittliche Anteil der Schattenwirtschaft am BIP 1998 bei ca. 24 Prozent. Ähnlich wie in Lateinamerika sind auch hier 49 Prozent der Erwerbstätigen in der Schattenwirtschaft tätig.

Im Gegensatz zu Altvater und Mahnkopf (2001) erklärt Schneider die zunehmende Schattenwirtschaft in OECD-Ländern mit einer steigenden staatlichen Regulierungs­intensität und mit strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes und des Beschäftigungssystems (z. B. steigende Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, Verkürzung der    Arbeitszeit und/oder steigende Arbeitslosigkeit). Bei einem Preisverhältnis von Schatten- zu formeller Arbeit von circa 1:4 bis 1:5 können die Steuer- und Sozialabgaben keineswegs in dem Maße gesenkt werden, wie es theoretisch notwendig wäre, um den Kostenabstand zwischen formeller Arbeit und Schattenwirtschaft deutlich zu verkürzen. Vielmehr weist er darauf hin, dass die Ausweitung der Schattenwirtschaft durch einen nachhaltigen Wertewandel in der Bevölkerung begünstigt werde. Schneider verneint allerdings, dass die zunehmende Schattenwirtschaft regulären Betrieben Aufträge im großen Masse entzieht. Vielmehr seien circa zwei Drittel der Schattenwirtschaft komplementär zur formellen Arbeit, so dass zusätzliche Wertschöpfung entstünde. Zwei Drittel des schwarzverdienten Geldes fließen als Konsumnachfrage in die offizielle Wirtschaft zurück. Steuer- und Sozialversicherungsausfälle können deshalb nicht auf Basis der 335 Milliarden Euro berechnet werden.

Dieser Argumentation folgend ist Schattenwirtschaft ein „hausgemachtes“ Problem. In Deutschland sei insbesondere durch komplizierte Abschreibungsmodelle und die Wiedervereinigung, die eher Einkommensstarke begüns­ tigt hat, ein „Ungerechtigkeitsgefühl“ entstanden. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass die Menschen in diesem Gefühl indirekt durch die Globalisierung bestärkt werden, wenn mit dem Hinweis auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit eine Verschiebung der Steuerlast zu Gunsten der Kapitaleinkommen und zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. Konsumenten, begründet wird. Das „Ungerechtigkeitsgefühl“ schlägt sich in der steigenden Bereitschaft nieder, Schattenwirtschaft auszuführen oder zu nutzen. Diese Bereitschaft wird durch die enormen Preis­ unterschiede zwischen Schattenwirtschaft und Tätigkeiten, die über den formellen Sektor abgewickelt werden, gefördert (Schneider 2001a, 2001b).



49 Das Kapitel basiertauf einem Vortrag von Friedrich Schneider am 7.12.02 in Berlin (vgl. auch Schneider 2001, 2001a).
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50 Neben den direkten Umfragen werden zudem indirekte Messverfahren verwendet, u. a. kann Schattenwirtschaft über den sogenannten Bargeldansatz oder den Elektrizitätsverbrauch berechnet werden. Bei diesem monetären Ansatz wird davon ausgegangen, dass schattenwirtschaftliche Aktivitäten größtenteils in bar abgewickelt werden, um gegenüber den Steuerbehörden keine Spuren (Rechnungen, Kontenbewegungen etc.) zu hinterlassen. Man kann also von einem Normalwert des Bargeldbedarfs ausgehen und immer dann auf schattenwirtschaftliche Aktivitäten schließen, wenn der Bargeldbedarf über den Normalpegel steigt. Am Bargeldansatz wird kritisiert, dass bei dieser Methode ein Referenzwert benötigt wird, bei dem eine Referenzperiode unterstellt werden muss, in der es keine Schattenwirtschaft gab. Doch diese lässt sich schwer belegen. Zudem müssten auch andere Einflüsse als die der schattenwirtschaftlichen Aktivitäten auf die Veränderungen des Bargeldkoeffizienten ausgeschlossen werden. Dies ist ebenfalls problematisch, da der Bargeldkoeffizient mit dem Konjunkturverlauf schwankt und von technischen Entwicklungen des Zahlungsverkehrs (Kreditkarte etc.) abhängig ist (Altvater und Mahnkopf 2001). Ein anderer Versuch der Indizierung der Schattenwirtschaft ist die Messung des Elektrizitätsverbrauchs. Unter der Annahme, dass die Elastizität des Elektrizitätsverbrauchs in Bezug auf das Sozialprodukt nahe bei eins liegt, kann auf schattenwirtschaftliche Aktivitäten geschlossen werden, wenn der Elektrizitätsverbrauch stärker steigt als das offizielle BIP. Allerdings wird gegen die Verwendung des physischen Indikators die gleiche Kritik wie an monetären Indikatoren erhoben: Die Annahme eines „normalen” Verhältnisses von BIP und Elektrizitätsverbrauch ist schwer begründbar und obendrein gibt es technische Entwicklungen, die die Annahme einer konstanten Elastizität fragwürdig machen. Bestimmte schattenwirtschaftliche Tätigkeiten in wenig energieintensiven Dienstleistungen werden möglicherweise gar nicht erfasst. Gleiches gilt für die prekären Arbeitsverhältnisse im formellen Sektor (Altvater und Mahnkopf 2001).
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Abbildung 4-17