*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.3.1.2    Der Verlust der genetischen Vielfalt

Mindestens ebenso schwerwiegend in seinen Folgen wie das Aussterben von Arten ist der Verlust der genetischen Vielfalt sowohl bei wildlebenden Arten als auch bei Nutzarten. Unter genetischer Vielfalt versteht man unterschiedliche Merkmale, die innerhalb einer Art (und in den verschiedenen Arten) vorkommen. Merkmale sind z. B. Größe, Geschmack und Resistenz gegenüber Krankheiten. Eine Art kann eine große genetische Vielfalt aufweisen oder auch genetisch relativ konform sein. Arten, die eine größere genetischen Vielfalt aufweisen, sind anpassungsfähiger als genetisch konforme Arten.

Die genetische Vielfalt von Nutzpflanzen und Haustieren ist früher durch Züchtungen erhöht worden. Heute dagegen vermindert die Landwirtschaft die Vielfalt an genetischen Ressourcen grundsätzlich, da sie sich auf wenige, genetisch konforme Sorten stützt. Früher angebaute oder genutzte Sorten drohen dagegen auszusterben, wie z. B. rund 30 Prozent der früheren Haustierrassen (CBD Secretariat 2000: 5). Auch in Deutschland ist die Landwirtschaft nicht mehr ein originärer Förderer der genetischen (und Arten-) Vielfalt, sondern hat sich, insbesondere durch die intensive Flächennutzung, zu einem Verursacher von Gefährdung oder Rückgang der Vielfalt verwandelt (Bundesamt für Naturschutz 1997: 215). Alte Landsorten finden sich kaum noch auf den Äckern, sondern nur noch in den Genbanken (Blümlein 1995: 4).




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