*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.3.3.3    Umsetzung in Deutschland

Stand der Ratifizierung

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt am 12. Juni 1992 in Rio de Janeiro unterzeichnet. Am 30. August 1993 wurde das Durchführungsgesetz zur CBD beschlossen.49 Hierin wird festgestellt, dass sich die Umsetzung des Übereinkommens innerhalb bestehender Gesetzesregelungen und Aktivitäten vollzieht, Mehrkosten würden also durch die CBD nicht entstehen. Die Ratifikationsurkunde hinterlegte die Bundesregierung am 21. Dezember 1993 beim Sekretariat der CBD in Montreal. Hiermit ist Deutschland verpflichtet, die Normen und Regeln der CBD einzuhalten. Diese umfassen sowohl Maßnahmen, die in Deutschland selbst zu erfüllen sind, als auch solche, die in der Entwicklungszusammenarbeit zu beachten sind. Deutschland hat bisher die CBD vor allem als Naturschutzkonvention angesehen. Der umfassende Charakter der CBD schlägt sich dagegen nicht oder nur ansatzweise in konkreten Maßnahmen nieder. Ausdruck hiervon ist auch das Fehlen einer nationalen Biodiversitätsstrategie.

Die fehlende nationale Strategie

Artikel 6 CBD verpflichtet die Vertragsparteien, nationale Strategien für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln. Bestehende Pläne und (Sektor-) Programme müssen an eine solche Strategie angepasst werden. Dieser Verpflichtung ist Deutschland bis heute nicht nachgekommen. Auf dieses Defizit haben verschiedene Akteure, wie der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) oder das Forum Umwelt & Entwicklung mehrfach hingewiesen. Der WBGU empfiehlt in seinem Jahresgutachten 1999, eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Biodiversitätspolitik“ einzurichten, in der alle an der Entwicklung einer nachhaltigen Biodiversitätspolitik beteiligten Ressorts teilnehmen sollen (WBGU 2000: 365f.).

Erster Nationalbericht (1998)

Nachgekommen ist Deutschland dagegen seiner Verpflichtung, zur vierten Vertragsstaatenkonferenz 1998 einen nationalen Bericht vorzulegen, wenn auch erst zu der verlängerten Abgabefrist. Themenschwerpunkt der Nationalberichte 1998 sollte die Umsetzung des Artikels 6 (Allgemeine Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung) sein. Der deutsche Nationalbericht entstand unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU 1998). Es wird deutlich, dass Deutschland bisher wenige konkrete Maßnahmen ergriffen hat, um die Ziele der Biodiversitätskonvention zu erzielen. Denn statt neue Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung zu verabschieden, verweist die Bundesregierung auf bisher    Geleistetes50 und stellt auch anderweitig motivierte Vorhaben wie z. B. die europäische Agrarreform von 1992 als Errungenschaft der Biodiversitätspolitik dar.51 Übergreifende Maßnahmen und Leitbilder fehlen. Stattdessen werden in den Kapiteln zu Schutz und Erhaltung der Biologischen Vielfalt eine Reihe von lokalen Einzelmaßnahmen (wie Erhalt der Sumpfschildkröte, Rotbauchunke und Groß­ trappe in Brandenburg) aufgezählt.

Wichtige und in der Biodiversitätspolitik kontrovers diskutierte Fragen bezüglich des Finanz- und Technologietransfers, sowie des Zugangs zu genetischen Ressourcen und die gerechte Teilung der sich daraus ergebenden Vorteile werden im Nationalbericht 1998 nicht diskutiert. Zwar wird darauf verwiesen, dass in der Entwicklungszusammenarbeit rund 150 Projekte die Erhaltung der Biodiversität als Schwerpunkt haben, jedoch fehlt die Angabe, auf welchen Zeitraum sich dies bezieht. Weiterhin wird hervor gehoben, dass Deutschland 12 Prozent des Budgets der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) eingezahlt hat. Eine Analyse übergreifender Zusammenhänge und Interessenkonflikte (z. B. zwischen verschiedenen Sektoren) fehlt.

Zweiter Nationalbericht (2001)

Da die ersten nationalen Berichte zum Teil sehr verspätet beim CBD-Sekretariat eintrafen und zudem deren Format sehr uneinheitlich war, was die Auswertung erschwerte, vereinbarten die Vertragsparteien bei der fünften Vertragsstaatenkonferenz ein neues Vorgehen, wonach ein sehr ausführlicher Fragebogen bis Mitte Mai 2001 auszufüllen war.52 Nachfolgend sind alle vier Jahre solch umfangreiche Nationalberichte zu erstellen.

In seinem Bericht betont Deutschland, dass es verstärkt Naturschutzmaßnahmen und andere politische Schritte unternommen habe, um die Biodiversität zu erhalten und nachhaltig zu nutzen (BMU 2001a). Darüber hinaus habe man durch (Mit-)Veranstaltung von zahlreichen Konferenzen und Workshops zur Weiterentwicklung der CBD beigetragen. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung der CBD ist nach eigener Einschätzung die Kooperation mit anderen Staaten, insbesondere mit Entwicklungsländern.

Nationale sektorale Arbeits- und Aktionspläne

Zur Umsetzung der CBD im eigenen Land gibt Deutschland an, dass zwar den einzelnen bei den Vertragsstaatenkonferenzen verabschiedeten Arbeitsprogrammen und Artikeln der CBD eine (mittlere bis) hohe Priorität eingeräumt werde, dass jedoch die für die Implementierung zur Verfügung stehenden Ressourcen insgesamt nur „ausreichend“ und „nicht gut“ sind (BMU 2001a)53. So ist Deutschland seiner Verpflichtung, einzelne sektorspezifische Programme – wie zur Vielfalt in der Landwirtschaft – zu erstellen, nicht nachgekommen. Vielmehr geht man davon aus, dass die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind. Eine Ausnahme betrifft die Wälder. Im Nationalen Forstprogramm vom September 200054 wird das Verhältnis von Wald und biologischer Vielfalt behandelt (BML 2000: 30ff.) und vielfältiger Handlungsbedarf attestiert. Ergriffene notwendige Maßnahmen betreffen den Bereich des Monitorings (Bundeswaldinventur, Waldschadens­ erhebungen), Regelungen schädlicher externer Einwirkungen (insbesondere Emissionen) und die naturnahe Waldbewirtschaftung (BMVEL 2001). Im internationalen Kontext setzte sich Deutschland beim Rio-Gipfel für eine Waldkonvention und nach deren Scheitern für ein Waldprotokoll zur CBD ein.55

Thematische Programme und Berichte

Die Vertragsparteien sind aufgefordert, thematische Berichte zu denjenigen Themen abzugeben, die bei den Vertragsstaatenkonferenzen diskutiert werden. So sind für die 6. Vertragsstaatenkonferenz im April 2002 in Den Haag Berichte zu Forstökosystemen (Forest Eco Systems), nichtheimischen Arten (Alien Species) sowie Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing) zu erstellen. Letzterer Verpflichtung ist Deutschland bisher noch nicht nachgekommen. Der Bericht zu nichtheimischen Arten liegt seit dem 22.12.00 und der Bericht zu Forst­ ökosystemen seit dem 24.04.01 vor (BMU 2000b, BMU 2001b).

Ausweitung des Naturschutzes

In Deutschland wird die Biodiversitätskonvention fälschlicherweise häufig als „Artenschutzkonvention“ bezeichnet. Dies ist ein Indikator dafür, dass nur ein Bestandteil der biologischen Vielfalt (Arten) und nur ein Ziel der CBD (Schutz) wahrgenommen wird, statt die CBD und die Biodiversität in ihrer Gänze zu würdigen. Analog zu dem Sprachgebrauch liegt der Schwerpunkt deutscher Bemühungen auf dem Naturschutz.

Seit 1975 gibt es in Deutschland ein Naturschutzgesetz. Der Bund besitzt nur eine Rahmenkompetenz. Die Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zum Naturschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Die deutsche Bundesregierung hat mit der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchGNeuregG) einen relativ vielversprechenden Vorstoß gemacht, um den Schutz der Biologischen Vielfalt zu verbessern (Volkery 2001). In §2(8) BNatSchGNeuregG ist ausdrücklich das Ziel, die „biologische Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln“ festgehalten. Hierzu soll u.a. ein bundesweiter Biotopverbund eingeführt    werden, für den die Bundesländer mindestens 10 Prozent ihrer Landesflächen zur Verfügung stellen sollen (§ 3). Zudem wird das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz neu definiert. Demnach soll die landwirtschaftliche Nutzung angrenzende Biotope nicht beeinträchtigen (§ 5(4)). Verbänden wird die Möglichkeit zur Verbandsklage gegeben (§ 61). Das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht weitgehend genug ist. So fordern z. B. der WBGU, Naturschutzverbände und selbst die EU, dass ca. 15–20Prozent der Fläche unter Schutz gestellt werden.56

Cartagena-Protokoll ratifizieren

Noch in Arbeit befindet sich nach Angaben der Bundesregierung die Ratifizierung des Cartagena-Protokolls (BMU 2001a: 74). Das Cartagena-Protokoll über biologischen Sicherheit kam zu Stande, nachdem die EU als Mittlerin zwischen der Miami-Gruppe und den Entwicklungsländern auftrat. Bisher haben weder die EU, noch Deutschland57 das Cartagena-Protokoll ratifiziert. Aus Gründen der Glaubwürdigkeit – schließlich trat die EU für ein Biosafety-Protokoll ein – sollte das Cartagena-Protokoll noch in diesem Jahr von der EU und von Deutschland ratifiziert werden. Eine Ratifikation von Deutschland ist aber auch deshalb wichtig, weil in Deutschland beheimatete Unternehmen Freisetzungsversuche in Entwicklungsländern betreiben bzw. genetisch veränderte Organismen dort vertreiben. Deutschland hat die Pflicht darauf zu achten, dass die Unternehmen sich an die internationalen Standards halten.

Anreizsysteme schaffen

Das Geschäftsinteresse an biologischer Vielfalt muss sich mit dem Schutz der biologischen Vielfalt decken, sonst droht eine ständige Übernutzung der natürlichen Ressourcen. Dazu muss ein Mechanismus gefunden werden. Ein Beispiel ist das „Nutzungsabkommen“ zwischen dem größten Pharmakonzern der USA, Merck, Sharp & Dome, und dem halbstaatlichen non-profit Institut INBio (Instituto Nacional de Biodiversidad) in Costa Rica (s.Kasten7-4).

   CBD Verpflichtungen im Nord-Süd Kontext erfüllen

Die Zentren der biologischen Vielfalt liegen vor allem in den Entwicklungsländern, wo die Bedrohung der biologischen Vielfalt sehr hoch ist und zudem zumeist finanzielle und technische Mittel zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Vielfalt fehlen (UNEP 1995). Deshalb sieht die CBD vor, dass die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der CBD besonders zu unterstützen sind: Sie erhalten daher von GEF entsprechend finanzielle Unterstützung. Deutschland zahlt mit jährlich ca. 23 Millionen Euro58 die dritthöchsten Beiträge zu GEF und sitzt auch im GEF-Aufsichtsrat (Bundesregierung 2001e: 24).59 Ferner sollen die Entwicklungsländer auch durch bilaterale Maßnahmen von den Industrieländern unterstützt werden.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt vor allem die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) die Umsetzung der CBD in Entwicklungsländern.60 Dort ist 1994 das Sektorvorhaben „Umsetzung der Biodiversitätskonvention“ eingesetzt worden. Ausgewählte Staaten werden hierdurch bei der nationalen Umsetzung der CBD unterstützt. Nachdem anfangs vor allem Projekte zum Schutz der Biologischen Vielfalt unterstützt worden sind, werden nun verstärkt Beratungsleistungen zu spezifischen Fragen (wie Artikel 8(j), Access and Benefit Sharing, usw.) geleistet.

Darüber hinaus zielen auch andere Projekte auf die Erhaltung der Biodiversität ab. Nach Angaben des BMZ sind zwischen 1985 – also vor Abschluss der CBD – und 2000 ca. 300 Projekte finanziert worden, die dem Erhalt und der nachhaltige Nutzung der Biodiversität dienen. Diese werden jährlich mit ca. 31 bis 36 Millionen Euro61 unterstützt (BMZ und GTZ 2000: 10f.). Entwicklungsländer werden z. B. beim Management von Schutzgebieten sowie dem Aufbau von Institutionen unterstützt, die Zugangs- und Vorteilsregelungen festlegen. Um den Informationsaustausch in und mit Entwicklungsländern zu stärken, werden die Staaten auch beim Ausbau von Clearing-House-Mechanismen (CHM) unterstützt. Unter anderem half Deutschland Kamerun und Kolumbien beim Aufbau eines nationalen Clearinghouse Mechanismus und von nationalen Focal Points (Bundesregierung 2001e: 73). Schließlich dienen einige Projekte dem Capacity Building.

Verstärkte Partizipation der Zivilgesellschaft

Ebenso wie die Agenda 21 lebt die CBD von der Umsetzung auf der lokalen Ebene, denn im Endeffekt sind es Landwirte und Landwirtinnen, Fischer und Fischerinnen oder Unternehmer und Unternehmerinnen, die den Zustand der biologischen Vielfalt maßgeblich beeinflussen. In Deutschland ist die CBD auch knapp zehn Jahre nach ihrer Unterzeichnung noch weitgehend unbekannt. Ein Hauptgrund hierfür ist die mangelnde Aufklärungsarbeit der Bundesregierung. Ausdruck hiervon ist auch, dass zentrale Texte und Entscheidungen des CBD-Nachfolgeprozesses nicht übersetzt vorliegen, um von der interessierten Fachöffentlichkeit eingesehen werden zu können.

Zum zehnjährigen Bestehen der CBD hat das BMU als federführende Behörde zur Umsetzung der CBD eine einjährige Öffentlichkeitskampagne gestartet. Unter dem Titel „Leben braucht Vielfalt“ soll im Jahr 2002 einer breiten Öffentlichkeit vermittelt werden, was Biodiversität ist und warum diese wichtig ist. Hiermit will Deutschland zur Aufklärung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit gemäß Art. 13 CBD beitragen. Die Kampagne setzt nicht auf zentral organisierte Veranstaltungen, sondern ermutigt gesellschaftliche Akteure wie Naturschutzverbände, Wirtschaftsunternehmen und andere NGO, Kooperationspartner zu werden und mit einem BMU-Logo versehen ihre Beiträge zur biologischen Vielfalt zu präsentieren. Bisher haben sich 528 Interessierte beim BMU gemeldet und 261 konkrete Projekte, mit denen sie auf die biologische Vielfalt hinweisen wollen, angemeldet (Stand: Mai 2002, BMU 2002).



49 Am 9. September 1993 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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50 Als Leistungen des Bundes werden vor allem schon lange bestehende Gesetzesmaßnahmen (wie Flurbereinigungsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz oder Chemikaliengesetz) aufgeführt.

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51 Verordnung zur Förderung umweltgerechter und natürlicher Lebensraum schützender Produktionsverfahren vom 30.07.92, Amtsblatt der Europäischen Union, Abl. L. 215, 91, EG 2078/92.

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52 S. Decision V/19.

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53 Der Großteil des Fragebogens setzt sich aus geschlossenen Fragen zusammen. Für alle Artikel und Arbeitsprogramme wurde gefragt, ob die Priorität niedrig, mittel oder hoch war bzw. dem Aspekt keine Relevanz eingeräumt wird und ob die zur Implementierung vorhandenen Ressourcen eher eingeschränkt, eingeschränkt, adäquat oder gut waren.

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54 Das „Nationale Forstprogramm“ ist kein direkter Beitrag zur CBD, sondern stellt eine „Hausaufgabe“ der Waldverhandlungen im Zwischenstaatlichen Waldforum (IFF) dar.

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55 Nach dem Scheitern der Waldkonvention wird der Schutz der Wälder bei den Vereinten Nationen im Zwischenstaatlichen Waldausschuss (Intergovernmental Panel on Forest, IPF, 1995–1997) beraten, der 1997 umbenannt wurde in das Zwischenstaatliche Waldforum (Intergovernmental Forum on Forest, IFF).

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56 Der WBGU empfiehlt als grobe Richtschnur einen nach fachlichen Kriterien ausgewählten Anteil von 10 bis 20 Prozent der weltweiten Landfläche für den Naturschutz zu reservieren (WBGU 2000: 413).

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57 Deutschland hat wie auch die EU das Cartagena-Protokoll anlässlich der fünften Vertragsstaatenkonferenz am 14. Mai 2001 unterzeichnet.

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58 45 Millionen DM.

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59 Circa 40 Prozent der GEF-Mittel entfallen auf den Bereich biologische Vielfalt.

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60 Des Weiteren entsendet der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) Expertinnen und Experten.

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61 60–70 Millionen DM.

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Kasten 7-4