*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.4.2       Flugverkehr und Nachhaltigkeit

Ausgangspunkt für die gegenwärtige Diskussion über den Flugverkehr ist der Sonderbericht „Flugverkehr und die globale Atmosphäre“ des zwischenstaatlichen Ausschusses zum Klimawandel (IPCC) vom Mai 1999 (IPCC 1999). Dort wurde ein neuer Begriff eingeführt: der Radiative Forcing Index (RFI). Aus diesem Bericht geht    hervor, dass der RFI des Luftverkehrs zwischen 2 und 4 liegt. Das bedeutet, dass der globale Erwärmungseffekt durch die Gesamtemissionen des Luftverkehrs 2 bis 4 mal höher liegt als nur die durch die CO2-Emissionen des Luftverkehrs ausgelöste Erwärmung. D.h. die Abgase des Flugverkehrs sind besonders klimaschädlich. Die Nord-Süd-Initiative GERMANWATCH formuliert dies anschaulich wie folgt: „Ein Passagier eines durchschnittlichen Zivilflugzeuges verursacht mit jeder Stunde Flugzeit ebenso viele Treib­ hausgasemissionen wie eine durchschnittliche Person in Bangladesch innerhalb eines Jahres durch alle ihre Aktivitäten zusammen“ (GERMANWATCH 2001b: 1). Neben den Emissionen von Kohlendioxid und Wasserdampf sind für die Klimawirksamkeit auch die Wirkung der Emissionen von NOX, Schwefeloxiden und Aerosolen auf die Konzentration von Ozon und Methan sowie die Entstehung von Kondensstreifen von Bedeutung. Ein weiterer möglicher Effekt der Emissionen des Flugverkehrs ist die Bildung von Zirruswolken (IPCC 1999; WBGU 2002a: 6).

Auch aus ökonomischer Sicht gibt es Handlungsbedarf, denn die Regeln der Marktwirtschaft funktionieren im Luftverkehrssektor nicht einwandfrei. Die Fluggesellschaften werden subventioniert und ebenso die Infrastruktur. Weder externe ökologische Effekte noch Sicherheitsrisiken werden internalisiert. Internationale Flüge sind von der Mehrwertsteuer befreit. Seit mehr als 50 Jahren kennt der Sektor keine Kerosinsteuer (Chicago Convention). Wettbewerbsverzerrungen im Transportsektor sind die Folge. Es ist notwendig, mehr marktwirtschaftliche Prinzipien in den Luftverkehrssektor einzuführen.




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Abbildung 7-13