*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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   7.6.3       Handlungsempfehlungen

Empfehlung 7-23       Stärkung der globalen Umwelt- und Nachhaltigkeits­ institutionen115

Die Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft“ des Deutschen Bundestags ist sich einig in der Forderung nach der Stärkung der globalen Umwelt- und Nachhaltigkeitsinstitutionen und befürwortet die Aufwertung des heutigen Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP). Die Enquete-Kommission plädiert dafür, den UN-Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung (WSSD) 2002 in Johannesburg zu nutzen, um diese Strukturreform auf den Weg zu bringen. Diese günstige Gelegenheit sollte nach Ansicht der Kommission für eine entsprechende Ini­ tiative zur deutlichen und zügigen Aufwertung und Neuordnung der für Umwelt und Nachhaltige Entwicklung zuständigen Gremien der Vereinten Nationen genutzt werden. Dies ist mit der dringlichen Empfehlung verbunden, das Programm sobald wie möglich zu einer Weltumweltorganisation der UNO fortzuentwickeln. Deutschland sollte in enger Absprache mit seinen europäischen und internationalen Partnern in dieser wichtigen Reformangelegenheit ein Vorreiter sein.

Das Globale Umweltministerforum (GMEF) sollte zwischenzeitlich eine Antriebs- und Koordinierungsfunktion für den globalen Umweltschutz erhalten.116 Die Koordinierung und Kooperation der MEAs sollte verbessert werden. Auch die CSD bedarf einer Aufwertung, v. a. mit Blick auf die legitimen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und der Fortsetzung der „Multi-stakeholder“-Dialoge.

Empfehlung 7-24       Finanzielle und personelle Ausstattung der Weltumwelt­ organisation sichern117

Eine durchsetzungsfähige Weltumweltorganisation sollte ein starkes Mandat erhalten, so dass sie die Belange der Umwelt effektiv wahrnehmen kann. Hierzu gehört auch die gesicherte und verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung. Die Enquete-Kommission tritt dabei auch für die Festlegung verbindlicher Beitragszahlungen gemäß dem üblichen UN-Schlüssel ein, da sich die Höhe der Beiträge vor allem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Staaten orientieren soll. Auch die Diskussion innovativer Finanzierungs- und Governance- Instrumente sollte weiterverfolgt werden: Es gilt Anreizstrukturen für eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen sowie innovative Instrumente wie Zertifikate oder Verhaltenskodizes dort einzusetzen, wo dies sinnvoll erscheint. Die Enquete-Kommission befürwortet zudem, dass UNEP künftig sehr viel stärker in die Entscheidungsprozesse der Globalen Umweltfazilität (GEF) einbezogen wird, deren Entscheidungen insgesamt transparenter, nachvollziehbarer und kontrollierbarer werden müssen. Die finanzielle Ausstattung der GEF sollte gestärkt werden.

Empfehlung 7-25       Akzeptanz in Entwicklungs­ ländern für Reformüberlegungen schaffen

Aufgrund der existierenden Vorbehalte von Entwicklungsländern müssen jegliche Initiativen in diesem Bereich multilateral, gemeinsam von Industrie- und Entwicklungsländern, getragen werden. Die Akzeptanz in Entwicklungsländern für solche Reformen wird nur werden können, wenn diese ihre legitimen so­ zio-ökonomischen Entwicklungsziele nicht gefährdet sehen und entsprechende Hilfestellung erhalten. Um die entsprechenden Ressourcen-Transfers sicherzustellen, sollte u. a. die Globale Umweltfazilität (GEF) finanziell gestärkt werden. Außerdem sollten die Entwicklungsländer auch weiterhin in alle Reformüberlegungen mit einbezogen werden. Nicht nur in der Planung, auch in einer reformierten Weltumweltorganisation selbst sollte Nord und Süd bei den Entscheidungsverfahren eine gleichberechtigte Stellung eingeräumt werden – etwa nach dem Muster der nord-süd-paritätischen Entscheidungsverfahren118 des Montrealer Protokolls, des Ozonfonds oder der GEF.

Empfehlung 7-26       Konsultationsforum für alle wichtigen „Stakeholders“ schaffen

Zur Stärkung der Strukturen der internationalen Um­ weltpolitik sollte ein Konsultationsforum für alle wichtigen „Stakeholders“ und Partner im Umweltschutz eingerichtet werden. Organisationen der Zivilgesellschaft (Nichtregierungsorganisationen, z. B. aus dem Umwelt-, Entwicklungs- oder Verbraucherschutzbereich, Gewerkschaften u. a.) und der Wirtschaft samt ihrer Verbände können als wertvolle Kontaktstellen von der lokalen bis zur internationalen Ebene dienen und die angemessene sowie wirkungsvolle Berücksichtigung gesellschaftlicher Belange und legitimer Interessen von Betroffenen sicherstellen. Die Mitwirkung privater Akteure hat sich bei Anhörungen und Arbeitsgruppensitzungen, bei der Bereitstellung von Informationen, sowie bei der Implementation von Über­einkünften vor Ort bewährt. Nichtregierungsorganisationen sollte daher verstärkt das Angebot unterbreitet werden, ihre Ideen und Ressourcen im Vorfeld der Entscheidungsfindung sowie bei der Umsetzung einzubringen.



115 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum der CDU/CSU-Fraktion in 11.

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116 Der Vorteil solcher erster Reformschritte im Rahmen bestehender Strukturen ist, dass man kein neues Statut, keine langwierigen Ratifizierungsverfahren bräuchte. Eine Resolution der UN-Generalversammlung genügt, um sofortige Veränderungen in Gang zu setzen.

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117 Vgl. hierzu auch das abweichende Minderheitenvotum der CDU/ CSU-Fraktion in 11.

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118 Bei Beschlüssen müssen die Mehrheit der Industrieländer und die Mehrheit der Entwicklungsländer zustimmen, um zu verhindern, dass z. B. entwicklungspolitische Belange ohne die betroffenen Länder verabschiedet werden und dass z. B. bei Finanzierungsfragen die Geberländer von den Nehmerländern majorisiert werden können.

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