*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.7.1.4    Existierende Maßnahmen und weiterer Handlungsbedarf

Bildungsmaßnahmen, die in Schule und Hochschule greifen, setzen bei denjenigen an, die in Ausbildung, Management und Politik entscheiden. Sie sind die Grundlage einer langfristigen Umorientierung in der Gesellschaft. Ein Ansatzpunkt in den Schulen ist das Programm BLK21, das von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung mit einer Laufzeit von vorerst fünf Jahren eingerichtet worden ist. In der Lehrerausbildung an den Hochschulen ist das Thema noch zu stark vernachlässigt und sollte flächendeckend in die Studienpläne Einzug erhalten.

Positive Beispiele aus Lokale Agenda 21-Prozesse zeigen auch Möglichkeiten zur Operationalisierung des Prinzips im Sinne eines nachhaltigen Verbraucherverhaltens. Sie sind Wegbereiter, um bisher nicht erreichte Verbraucher, kommunale Institutionen und den Einzelhandel für zukunftstaugliche Konsummuster zu gewinnen. Die aufgezeigten Möglichkeiten in den genannten Handlungsfeldern (Bildung, Internalisierung externer Kosten, Steuerung Lokaler Agenda 21-Prozesse, Ernährung und Landwirtschaft) sollen ausgeschöpft werden. Gleichzeitig sollen Methoden und Erfahrungen aus diesen Feldern auf weitere wichtige Handlungsfelder übertragen werden und umgekehrt (Mobilität, Tourismus, Bauen und Wohnen).

Ein ganzes Maßnahmenpaket zur Förderung „nachhaltiger“ Ernährung und Landwirtschaft hat beispielsweise das    Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernäh­ rung und Landwirtschaft“ (BMVEL) lanciert bzw. geplant. Dazu zählen das Bundesprogramm Ökolandbau, das bundesweite Biosiegel, die Weiterentwicklung der EG-Ökoverordnung, das Ökolandbaugesetz, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie die Einführung der Modulation. Im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW) werden z. B. durch neue Vorschriften der Energieeinsparverordnung bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel. Auch der Energiebedarf von Altbauten wird gesenkt. Häuser, die seither neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen spezifisch deutlich weniger Heizenergie als bisher.




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