*) Eingesetzt durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember
1999 - entspricht der Bundesdrucksache 14/2350

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7.8          Ausblick und offene Fragen

Viele Probleme hinsichtlich der natürlichen Ressourcen konnten im Rahmen der Kommissionsarbeit nur angerissen werden. Oftmals handelt es sich dabei um Querschnittsthemen, die im Zusammenhang mit Überlegungen stehen, die auch in anderen Themenfelder (z. B. Waren- und Dienstleistungsmärkte, Wissensgesellschaft) angestellt wurden. Die begonnenen Diskussionen sollten vertieft und im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zusammengeführt werden. Insbesondere hinsichtlich der institutionellen Fragen sowie der künftigen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wird auch auf die offenen Fragen im Bereich Global Governance verwiesen (vgl. Kapitel 10).

Zentral erscheint die Befassung mit dem Themenkomplex Umwelt und Armutsbekämpfung. In diesem Zusammenhang ist es sicher notwendig, z. B. in den Themenfeldern Ernährung und Landwirtschaft sowie Biologische Vielfalt die in dieser Legislaturperiode begonnenen Arbeiten fortzuführen oder im Themenfeld Wasser das vielerorts ungelöste Problem der Abwasserentsorgung aufzugreifen sowie Empfehlungen zur Salzwasserproblematik zu erarbeiten (Meeresschutz, Fischerei und Aquakultur). Des Weiteren bedarf es der Befassung mit den langfristigen Notwendigkeiten und Perspektiven des Klimaschutzes. Offene Fragen betreffen hier z. B. Capacity Building in den Entwicklungsländern und Equity-Fragen sowie die    nachhaltige Energieversorgung. Darüber hinaus müssten Möglichkeiten für Anreizstrukturen und Finanzierungsstrategien einer technologischen Revolution zum Ressourcenverbrauch aufgezeigt werden. Unvollständig wäre die Behandlung des Themas (natürliche) Ressourcen ohne die Thematisierung der Konflikte beim Rohstoffabbau, die Umweltauswirkungen, aber auch Menschenrechtsverletzungen etc. betreffen.

Auch für den Bereich Ressourcen stellt sich die Frage, wie die angemahnten Reformen in den verschiedenen Politikfeldern Schritt für Schritt konkret umgesetzt werden können. Die bisher allenfalls in Ansätzen behandelte Instrumentenfrage (Ökosteuer etc.) sollte fortgesetzt werden. Zu denken ist auch an Haftungsregeln im Sinne des Verursacherprinzips, z. B. zur Risikovorsorge angesichts des Klimawandels.




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