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237/1998
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SOFORTHILFE FÜR NICARAGUA WIRD �uml;NBÜROKRATISCH�uml;ABGEWICKELT (ANTWORT)

Bonn: (hib) en- Nach der Unwetterkatastrophe in Nicaragua Ende Oktober hat die Bundesregierung für Sofortmaßnahmen rund 9 Millionen DM aus dem Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und rund 1,13 Millionen DM des Auswärtigen Amtes für Humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt. In ihrer Antwort ( 14/174) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu Hilfeleistungen für Nicaragua ( 14/75) legt die Regierung weiter dar, im Rahmen der Wiederaufbauhilfen würden aus laufenden Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) insgesamt 18 Millionen DM schon zugesagter Mittel zur Wiederherstellung der Wasserversorung und der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur umgewidmet. Die kurzfristige Nothilfe werde so um unterstützende Maßnahmen zum mittel- und langfristigen Wiederaufbau ergänzt. Die Folgewirkungen der Naturkatastrophe wirkten sich darüber hinaus auf die zukünftige Gestaltung des Programms der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Nicaragua aus, erläutert die Regierung. Zur Soforthilfe heißt es, diese umfasse Material, das entweder importiert oder vor Ort beschafft wurde sowie Dienstleistungen, die unter Einbezug der lokalen Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Die Soforthilfe werde "rasch und unbürokratisch" abgewickelt und erreiche die Hilfebedürftigen, weil sie über laufende Projekte der Finanziellen(FZ) und Technischen Zusammenarbeit (TZ) abgewickelt werde, die vor Ort mit erfahrenen Nichtregierungsorganisationen "vertrauensvoll zusammenarbeiten". Auf diese Weise solle die Gefahr, die Hilfsmittel nach parteipolitischen Kriterien der nicaraguanischen Regierung zu verteilen, minimiert werden.

Laut Regierung zentrieren sich die Soforthilfe sowie mittel- und langfristige Wiederaufbauprojekte auf die am stärksten von der Unwetterkatastrophe betroffenen Gebiete, d.h. die nördliche und südliche Atlantikregion, Renotega, Matagalpa, Esteli, Chanandega, León und Rives. Da die Soforthilfe und der langfristiger Wiederaufbau über die in den betroffenen Regionen angesiedelten Projekte der FZ und TZ durchgeführt werden, entsprächen auch die Entscheidungsabläufe der Projektplanung und -durchführung den "bewährten Verfahren" und der Arbeitsteilung mit den Durchführungsorganisationen. Zu der Frage nach der Bereitschaft, dem lateinamerikanischen Land sofort bilateral Schulden zu erlassen, führt die Regierung aus, sie befürworte eine multilaterale Initiative, die es den von den Sturmschäden am meisten betroffenen Ländern ermöglichen solle, ihre laufenden Schuldendienstverpflichtungen gegenüber den bilateralen Gläubigerländern auszusetzen (Zahlungsmoratorium) und damit finanzielle Hilfe freizusetzen, die der Linderung der unmittelbaren Not und dem Wiederaufbau dienen. Nicaragua habe bereits im Rahmen von Umschuldungen des Pariser Clubs (informeller Zusammenschluß westlicher Gläubigerländer) einen Teilschuldenerlaß in Höhe von 67 Prozent der Handelsforderungen erhalten. Durch Sofortmaßnahmen habe Deutschland sogar einen durchschnittlichen Gesamterlaß auf alle Forderungen von 80 Prozent gewährt, heißt es in der Antwort weiter. Gegenüber Nicaragua habe die Bundesrepublik 930 Millionen DM Handelsschulden erlassen. Darüber hinaus habe sie bisher einen Schuldenerlaß von 61 Millionen DM aus der FZ in Aussicht gestellt, wenn die nicaraguanische Regierung die dadurch frei werdenden inländischen Mittel für Schuldenswaps einsetzt für unter anderem Umweltzwecke und Armutsbekämpfung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823704
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