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064/2001
Stand: 08.03.2001
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Illegaler Beschäftigung im Transportgewerbe entgegenwirken

/Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern im Transportgewerbe soll entgegengewirkt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5446) vor. Im Einzelnen sollen in Zukunft Unternehmer verpflichtet werden, nur Fahrer einzusetzen, die die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorweisen können. Dies soll auch für die Verlader gelten, die nach dem Willen der Koalition zusätzlich nur Unternehmer mit Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz einsetzen dürfen. Darüber hinaus sollen der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz deutlich erhöht werden und das Bundesamt für Güterverkehr eine Kontrollzuständigkeit für die Einhaltung der Bestimmungen des Aufenthalts- sowie des Arbeitsgenehmigungsrechts von Fahrern aus Drittstaaten bekommen.

Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, seit 1998 würden in Deutschland die Probleme der illegalen oder missbräuchlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zunehmen. In- und ausländische Transportunternehmen erlangten Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile, indem sie bei der Beschäftigung von ausländischem Fahrpersonal Regelungen des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts verletzten. Immer häufiger würden Unternehmen mit Sitz in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum Fahrer aus Osteuropa beschäftigen. Diese würden zu extrem niedrigen Löhnen für Transporte eingesetzt, was zu einem ruinösen Preisdruck für das gesamte Gewerbe führe. Außerdem entstünden ein wirtschaftlicher Schaden durch Wettbewerbsverzerrungen, Ausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen sowie negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_064/03
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