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025/2003
Stand: 03.02.2003
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Liberale wollen "Intimsphäre" umfassender schützen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAP) Die Verletzung der "Intimsphäre" durch unbefugte Bildaufnahme und Beobachtung soll als neuer Tatbestand in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden. Die FDP hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/361) vorgelegt. Bisher, so die Abgeordneten, sei das unbefugte Aufnehmen des Bildes von Menschen und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen im StGB nicht verankert. Es sei Aufgabe des Staates, insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung, den persönlichen Lebens- und Geheimbereich des Einzelnen "lückenlos" zu schützen. Es sei unbefriedigend, wenn einerseits heimliche Tonbandaufnahmen im StGB unter Strafe gestellt werden, andererseits die darstellende Veröffentlichung oder Nutzung von heimlichen Bildaufnahmen nicht. Eine Strafbarkeit auf Grund anderer strafrechtlicher Regelungen, wie etwa dem Hausfriedensbruch, reiche nicht aus. Auch die "völlig veraltete" Regelung des Kunsturhebergesetzes beseitige die bestehenden Lücken nicht, so die FDP.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_025/02
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