Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren für Unternehmen verkürzen
Berlin: (hib/MAP) Die Bundesregierung will einem Gesetzentwurf ( 15/371) zufolge das "gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren" prozessökonomischer gestalten. In seiner Stellungnahme zum Entwurf bestätigt der Bundesrat ein generelles Regelungsbedürfnis. Das Verfahren dient der Bestimmung angemessener Ausgleichszahlungen bzw. Abfindungen bei Strukturmaßnahmen von Unternehmen, heißt es. Dabei treffe das Gericht seine Entscheidung regelmäßig auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung durch Sachverständigengutachten. Oberstes Ziel sei es, die Verfahrensdauer zu verkürzen und damit den Rechtsschutz der betroffenen Anteilsinhaber zu verbessern. Zur Übersichtlichkeit und leichteren Anwendung der Vorschriften beabsichtigen die Regierenden mit dem neuen Verfahrensgesetz eine Zusammenfassung der bisher verstreuten Regelungen. Des Weiteren geht es ihnen um eine generelle Einführung der gerichtlichen Auswahl und Bestellung von sachverständigen Prüfern. Zusätzlich soll sich die Rolle des Sachverständigen im Spruchverfahren verändern. Nach Ansicht der Exekutive sollten, wenn möglich, "flächendeckende" Gesamtgutachten nicht mehr erstellt, sondern Einzelfragen gezielt beurteilt werden. Im Übrigen sollen auch die Kostenvorschriften neu gestaltet werden.