Experten befürworten Entwurf zum Förderbankenneustrukturierungsgesetz
Berlin: (hib/HAU) Überwiegend positiv haben Experten und Sachverständige den von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes ( 15/743) bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochmittag bewertet. Das Gesetz sieht vor, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) zu verschmelzen und damit das Förderangebot des Bundes unter einem Dach zusammenzuführen. Insbesondere bisher getrennt abgewickelte Förderprogramme für den Mittelstand sollen neu strukturiert und aus einer Hand angeboten werden.
Die Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) begrüßte grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, mit dem Gesetzentwurf die seit vielen Jahren diskutierte und von den Experten positiv bewertete Vereinheitlichung und Straffung der Förderlandschaft auf den Weg zu bringen. Insbesondere die Klarstellung, dass durch die Verschmelzung keine finanziellen Mittel der Förderung entzogen werden, wurde gutgeheißen. Der Bundesverband Deutscher Banken (BVR) unterstützte den Entwurf gleichfalls. Gefordert wurde aber das Festhalten am Hausbankenprinzip, welches sich bei der Kreditvergabe eindeutig bewährt habe. Aus der Sicht von Vereins "Unternehmensgrün" ist der Entwurf ebenfalls positiv zu bewerten, da der Zusammenschluss von DtA und KfW schon lange überfällig sei. Es bestehe die Hoffnung, dass durch die Fusion die Fördermittel effizienter an mittelständische Unternehmen vergeben werden und der "Fördermitteldschungel" in Deutschland durch eine Konzentration auf wesentliche Fördermaßnahmen zumindest teilweise gelichtet wird. Entscheidend für den Erfolg dieses Reformvorhabens sei es, dass auch nach der Verschmelzung der Förderinstitute insbesondere die bewährte Fokussierung auf die kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründer erhalten bleibe. Die Vertreter von DtA und KfW erläuterten die hohen Synergieeffekte, die durch den Zusammenschluss entstehen würden. Dies geschehe eindeutig zum Vorteil des Mittelstandes. Die entstehende Mittelstandsbank solle die Hausbanken unterstützen, ihnen aber keine Konkurrenz machen.
Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Zusammenführung von DtA und KfW einen Beitrag zu höherer Transparenz des mittelstandsbezogenen Förderangebotes. Die Bezeichnung "Mittelstandsbank" bezeichnen die Experten jedoch als "irreführend". Wolle man weiter am Hausbankenprinzip festhalten, führe diese Bezeichnung zu Verunsicherung unter den Existenzgründern und dem Mittelstand, da nicht klar sei, wer für Kreditvergaben vor Ort zuständig sei. Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken (ZKA) warnte ebenfalls vor der Aufweichung des Hausbankenprinzips. Die KfW müsse sich in Zukunft auf das Auflegen von Förderprogrammen beschränken, da sie ansonsten als begünstigte Bank den Wettbewerb negativ beeinflussen könnte. Der ZKA schloss sich der Kritik an der Bezeichnung "Mittelstandsbank" an. Der Gesetzgeber müsse da eine andere Bezeichnung finden, verlangten die Experten. Kritik gab es vom Bundesverband der Selbstständigen. Die Hoffnung auf einen Paradigmenwechsel bei der Mittelstandsförderung sei enttäuscht worden. Hauptproblem selbstständiger Mittelständler sei immer noch die zu geringe Eigenkapitaldecke. Dieses Problem betrachte der Gesetzentwurf jedoch nicht.