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112/2003
Stand: 23.05.2003
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CDU/CSU will Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz ausweiten

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Deutsche Staatsbürger, die im Ausland Opfer einer Gewalttat wurden, sollen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) einen Entschädigungsanspruch erhalten. Bisher seien die Ansprüche auf Gewalttaten beschränkt, die auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik geschehen sind, heißt es in einem Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 15/1002). Nach den gesetzlichen Vorgaben hätten die Opfer nur Anspruch auf Versorgung, wenn sie im Geltungsbereich des OEG oder auf einem deutschen Schiff bzw. Luftfahrzeug geschädigt worden seien. Zum Zeitpunkt der Verkündung des OEG im Jahre 1976 sei argumentiert worden, dass nur in diesem Rahmen den deutschen Organen eine Verantwortung für die Sicherheit der Personen zugeschrieben werden könne. Diese Einstellung sei nicht angebracht, so die Abgeordneten, da ausländische Staatsangehörige nach dem deutschen OEG eine Entschädigung erhalten, wenn die Tat auf deutschem Territorium von einem Ausländer begangen worden ist. Zu den entstehenden Kosten heißt es, soweit im Tatortland staatliche Entschädigungsvorschriften bestünden, sei daran zu denken, einen Ausgleich zwischen entschädigungsgewährenden Ländern und Tatortland durch multilaterale Verträge zu schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_112/01
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