Bundesregierung will das Besteuerungsverfahren vereinfachen
Berlin: (hib/VOM) Die Besteuerungspraxis zu modernisieren und zu vereinfachen ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003, 15/1562). Im Mittelpunkt steht den Angaben zufolge der Übergang von papierabhängigen Verfahrensabläufen auf weitgehend elektronische Abwicklung. Lohnsteuerbescheinigungen sollen von den Arbeitgebern elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Ab 2004 werde die Finanzverwaltung in der Lage sein, Lohnsteuerbescheinigungsdaten mit Hilfe des Serviceangebots "Elster online" verschlüsselt via Internet anzunehmen. Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sollen sofort zur elektronischen Übersendung verpflichtet werden. Für sie würde dann das aufwändige Aufkleben auf die Lohnsteuerkarte oder die künftige Steuerabzugsbescheinigung entfallen. Die Arbeitnehmer sollen einen Ausdruck dieser Daten erhalten. Geplant ist darüber hinaus, eine Rechtsgrundlage für eine leichtere Abwicklung der "Masseneinsprüche" und "Massenanträge" zum Familienleistungsausgleich zu schaffen. Die Regelungen betreffen nach Regierungsangaben nur Altfälle zu den Kinderbetreuungskosten vor dem Jahr 2000, zum Haushaltsfreibetrag für Zeiträume vor 2002 und zu Kinderfreibeträgen zwischen 1983 und 1995. Vorgesehen ist, die Einsprüche und Änderungsanträge mit Wirkung vom 1. Januar 2004 bei den Kinderbetreuungskosten und beim Haushaltsfreibetrag sowie ab 1. Januar 2005 bei den Kinderfreibeträgen als "zurückgewiesen" zu betrachten. Da sich viele Steuerzahler mit Einkünften aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften bei ihrer Steuererklärung überfordert fühlten, sollen deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute jährlich eine zusammenfassende Bescheinigung für ihre Kunden ausstellen, in der alle Daten zusammengeführt werden, die sie für die Erklärung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften benötigen.
Gesetzlich festgeschrieben werden soll die bisherige Verwaltungsregelung, wonach im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- und Moderierungsaufwendungen zu Herstellungskosten führen können, wenn diese Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes 15 Prozent des Kaufpreises übersteigen. Die Aufwendungen erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Investitionszulage. Die Förderung betrieblicher Investitionen, die 2003 begonnen werden, muss von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Regierung will nun die Voraussetzungen schaffen, um diese Genehmigung für die Förderung betrieblicher Investitionen in den neuen Ländern bis Ende 2004 zu gewährleisten. Ferner ist vorgesehen, Umsätze im Zusammenhang mit Gegenständen, die in ein Umsatzsteuerlager eingelagert werden oder die sich in einem Zollverfahren befinden, zunächst steuerfrei zu stellen und erst mit der Auslagerung zu besteuern. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der Lagerhalter verbessert werden. Die Steuermindereinnahmen aufgrund dieses Gesetzes beziffert die Regierung für 2003 auf 1,1 Milliarden Euro, von denen 634 Millionen Euro auf den Bund entfallen, und für 2004 auf 408 Millionen Euro, davon 302 Millionen Euro für den Bund.