Regierung soll neue Forderungen an die künftige EU-Verfassung stellen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung soll neue Forderungen an den Inhalt der künftigen EU-Verfassung bei der italienischen EU-Ratspräsidentschaft anmelden. In einem Antrag der Union ( 15/1694) heißt es, in Anbetracht der sich abzeichnenden Öffnung des vom Konvent für die Zukunft der Europäischen Union vorgelegten Entwurfs für eine Verfassung durch die Regierungskonferenz solle die Regierung unter anderem eine Kompetenz der Europäischen Union, die Prinzipien und Bedingungen für Leistungen der Daseinsvorsorge regelt, ablehnen. Damit sind Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden wie beispielsweise Post und Telekommunikation gemeint. Auch müsse im Bereich der Einwanderungspolitik am Einstimmigkeitsprinzip festgehalten werden. So solle sich die europäische Rechtssetzung auf Mindeststandards beschränken, die die umfassende Verantwortung der Mitgliedstaaten für Personenkreis und Zahl der Einwanderer sicherstellen und es den Mitgliedstaaten überlassen, den Zugang zum Arbeitsmarkt von Drittstaatsgehörigen zu regeln. Weiter fordern die Abgeordneten die Regierung auf, bei der Regierungskonferenz dafür einzutreten, dass für die Feststellung der Finanzierung der Europäischen Union das Ratifikationserfordernis beibehalten wird. Schließlich fordert die Union, bei den Zielen der EU den Vorrang der Preisstabilität festzuschreiben. Auch müssten angesichts der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der EU die Spielräume der Mitgliedstaaten zur Gestaltung einer eigenständigen Strukturpolitik erweitert werden. Die Parlamentarier schreiben weiter, insbesondere die institutionellen Reformvorschläge des EU-Konvents seien zu begrüßen. Allerdings sei es Besorgnis erregend, dass positive neue Ansätze wie die Einführung eines Legislativrates von der Regierungskonferenz in Frage gestellt werden. Allerdings deckten die Ergebnisse des Verfassungskonvents nicht in allen Bereichen den Reformbedarf der EU.
In einem weiteren Antrag ( 15/1695) tritt die CDU/CSU dafür ein, einen Gottesbezug in der künftigen europäischen Verfassung zu verankern. Die Parlamentarier bedauern, dass es bisher nicht gelungen sei, die Bezugnahme auf die Grundlagen der christlich-abendländischen Wertetradition und die Verantwortung vor Gott in die Präambel des Europäischen Verfassungsvertrages zu integrieren. Sie schlagen vor, den Satz "In dem Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, den Menschen und dem, was Europa seinem geistig-religiösen Erbe schuldet, gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität" in die künftige Verfassung zu schreiben. Die Regierung müsse sich in den Verhandlungen im Rahmen der Regierungskonferenz dafür nach allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften einsetzen, dass ein Gottesbezug in die Präambel integriert wird. Gleichzeitig begrüßen die Abgeordneten den Inhalt der Charta der Grundrechte, welche eine Weltorientierung für die gesamteuropäische Union darstelle. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die EU sei nicht nur eine Sicherheits- und Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch eine politische Gemeinschaft. Sie sei eine Union gelebter gemeinsamer Werte, die ihren Ausdruck in der politischen Architektur aller Mitgliedstaaten finden. Nach Überzeugung der Fraktion stellt das christliche Wertefundament eine der wichtigsten Orientierungen für die individuelle eigene Lebensgestaltung und das Zusammenleben dar. Es sei ein Garant für die Existenz einer Wertewirklichkeit und verhindere, dass die konsensbildenden Faktoren einer Gesamtgesellschaft jederzeit zur Disposition gestellt werden, so die Union.