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224/2003
Stand: 20.10.2003
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FDP: Deutsche Bahn AG soll künftig für Verspätungen haften

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag ( 15/1711), eine Haftung der Deutschen Bahn AG (DB AG) für Verspätungen einzuführen. Bis heute verfüge die DB AG als einziger öffentlicher Verkehrsträger über Sonderrechte, die auf der Eisenbahn-Verkehrsverordnung (EVO) beruhten. Der Paragraph 17 der Verordnung stelle die DB AG bis heute von Entschädigungsansprüchen bei Verspätungen oder Ausfall von Zügen frei. Da nach Angaben der Liberalen nur sechs Prozent aller Verspätungen auf externe Ursachen wie Suizide oder Bahnübergangsunfälle zurückzuführen sind, müsse diese kundenunfreundliche Sonderstellung der DB AG im Sinne einer verbraucherorientierten Bahnpolitik geändert werden. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, die das Rechtsverhältnis zwischen Fahrgast und DB AG betreffenden Regelungen aus der EVO herauszulösen und gesetzlich geregelte Gewährleistungsansprüche einzuführen, wenn das Verschulden von Ausfällen und Verspätungen bei der DB AG liegt. Diese Ansprüche sollen nach Ansicht der FDP im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden, um damit eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen und zur weiteren Entbürokratisierung beizutragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_224/05
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