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044/2004
Stand: 19.02.2004
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Über 48.000 Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose bislang eingelöst

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Von April 2002 bis Dezember 2003 sind insgesamt 48.359 Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose eingelöst worden. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung von Qualitätsstandards in der privaten Arbeitsvermittlung ( 15/2521) hervor. Der Vermittlungsgutschein war vor zwei Jahren als neues und bis Ende 2004 befristetes Förderinstrument für Arbeitslose eingeführt worden. Er ermöglicht es Arbeitslosen, bei Übernahme der Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit private Arbeitsvermittler ihrer Wahl einschalten zu können. Die drei Monate gültigen Vermittlungsgutscheine können all jene erhalten, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, heißt es in dem Bericht. Voraussetzung sei, dass sie drei Monate ohne Arbeit und noch nicht vermittelt worden sind. Anspruch auf den Vermittlungsgutschein hätten auch Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder so genannten Strukturanpassungsmaßnahmen. Die Höhe des Vergütungsanspruchs aus dem

Vermittlungsgutschein sei abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und dürfe höchstens 2.500 Euro betragen. Der Gutschein werde von der Arbeitsverwaltung ausgezahlt, wenn es aufgrund der Tätigkeit privater Vermittler zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gekommen ist.

Seit Einführung des Vermittlungsgutscheins im April 2002 bis zum Jahresende 2003 seien 689.366 Vermittlungsgutscheine ausgegeben worden. Nach verhaltenem Beginn sei die Zahl der monatlich eingelösten Gutscheine gestiegen und habe im September 2002 den Jahresspitzenwert von 2.092 erreicht. Im vergangenen Jahr sei eine ähnliche Entwicklung auf höherem Niveau zu beobachten gewesen, die im September 3.844 eingelöste Gutscheine erreicht habe. Die Tatsache, dass weniger als zehn Prozent der ausgegebenen Gutscheine eingelöst werden, ist für die Regierung zum Teil darauf zurückzuführen, dass wegen der Befristung auf drei Monate mehrere Gutscheine für dieselbe arbeitslose Person ausgegeben werden. Dies gelte für die Fälle, in denen die Beschäftigungssuche länger dauert. Zum anderen beauftragten nicht alle Arbeitslose private Arbeitsvermittler, sondern beschränkten sich auf die Eigensuche. Neu gegründete Vermittlungsunternehmen setzten auf die Vermittlung von Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Gutschein und befürworteten die Beibehaltung dieses Instruments über das Jahr 2004 hinaus.

Wie es weiter heißt, haben die beteiligten Verbände Im Dezember vergangenen Jahres im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine freiwillige Verpflichtung zur Einhaltung von Qualitätsstandards in der privaten Arbeitsvermittlung unterzeichnet. Unterschieden werde dabei zwischen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, institutionellen Rahmenbedingungen sowie einer prozessorientierten Qualitätssicherung. Es werde angestrebt, die Qualitätsstandards werbewirksam einzusetzen und im Internet zu veröffentlichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_044/08
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