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044/2004
Stand: 19.02.2004
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Regierung sieht noch Handlungsbedarf beim "Girokonto für jedermann"

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Obwohl die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann die Einrichtung eines Girokontos zu ermöglichen, zunehmend umgesetzt worden sei, gibt es nach Auffassung der Bundesregierung noch Handlungsbedarf. Die Banken seien auch für die Zukunft zu einer konsequenten und flächendeckenden Anwendung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken (ZKA) angehalten, da die Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs weiter zunehmen werde, heißt es in einem Bericht der Regierung ( 15/2500). Die praktische Erfahrung zeige, dass es bei den Kreditinstituten noch Reserven gebe, um die außergerichtliche Verpflichtung von Streitfällen zu verbessern. Um die Schuldner- und Verbraucherberatungen zu entlasten, sollte nach Meinung der Regierung eine Schlichtung bei den Bankenverbänden zum Regelfall werden. Die Schlichtungsverfahren der Banken müssten noch stärker akzeptiert und bekannt gemacht werden. Die Regierung empfiehlt, dass der ZKA auch künftig an der Selbstverpflichtung festhält und für eine flächendeckende Anwendung bei allen angeschlossenen Banken sorgt. Bei der Kündigung von Girokonten und bei der Ablehnung eines beantragten Girokontos müssten die Gründe schriftlich mitgeteilt und auf die Möglichkeit einer kostenlosen Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen hingewiesen werden. Ferner müsse

gewährleistet werden, dass bei den Schlichtungsstellen alle Kundenbeschwerden über die Ablehnung oder Kündigung von Girokonten entgegengenommen und von unabhängigen Personen geprüft werden.

Nach einer ZKA-Empfehlung sollen alle Kreditinstitute, die Girokonten führen, den Bürgern in einem jeweiligen Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Girokonto bereithalten. Überziehungen brauche das Institut aber nicht zuzulassen. Die Bereitschaft zur Kontoführung sei grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte. Eintragungen bei der Schufa seien allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Allerdings sei das Institut nicht verpflichtet, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar sei. In diesem Falle dürfe die Bank auch ein Konto kündigen. Unzumutbar sei die Eröffnung oder Fortsetzung einer Kontoverbindung, wenn der Kunde Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, Falschangaben macht, Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet, wenn das Konto durch vollstreckende Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird, wenn das Institut die Kontoführungsgebühren nicht erhält oder der Kunde Vereinbarungen nicht einhält.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat eine Umfrageaktion der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen von Oktober 2002 bis Juli 2003 2.033 Fälle ergeben, in denen Girokonten verweigert oder gekündigt wurden. Von 1.325 Kontenverweigerungen seien 75 Prozent mit negativen Schufa-Abfragen begründet worden. Die 708 Kontokündigungen hätten in 57 Prozent der Fälle im Zusammenhang mit einer Kontopfändung gestanden. Die von den Bankenverbänden eingerichteten Schlichtungsstellen würden aus Sicht der Schuldnerberatung in Problemfällen keine ausreichende Unterstützung bieten. Eine bundesgesetzliche Regelung würde laut Regierung die Entscheidung von Streitfällen auf die Gerichte verlagern. Dies würde den Bestrebungen nach Deregulierung und Entlastung von Behörden und Gericht zuwiderlaufen, heißt es in dem Bericht. Stattdessen sollte verstärkt die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung gefördert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_044/09
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